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Vormundschaft und Pflegschaft

Vormundschaft
Kinder und Jugendliche können wichtige Dinge
noch nicht alleine entscheiden.
Das machen die Eltern.
Manchmal können die Eltern aber nicht entscheiden.
Weil sie nicht da sind.
Oder weil sie sehr krank sind.
Dann sagt ein Gericht:
Jemand muss für das Kind entscheiden.
Dann bekommt das Kind einen Vormund.

Der Vormund kann für das Kind entscheiden.
Zum Beispiel:

  • wo das Kind wohnt
  • in welche Schule das Kind geht
  • was mit dem Geld von dem Kind passiert.

Manchmal ist eine Mutter noch nicht 18 Jahre alt.
Sie darf wichtige Entscheidungen für ihr Baby 
noch nicht alleine treffen.
Dann bekommt das Baby einen Vormund.
Der Vormund bespricht alle wichtigen Sachen mit der Mutter.
Und er trifft die Entscheidungen zusammen mit der Mutter.


Pflegschaft
Eine Pflegschaft ist so ähnlich wie eine Vormundschaft.
Es gibt aber einen Unterschied:
Ein Vormund darf alle Sachen
für das Kind entscheiden.
Ein Ergänzungs-Pfleger darf nur manche Sachen 
für das Kind entscheiden.

Manchmal können die Eltern nur bestimmte Sachen 
nicht selber machen.
Zum Beispiel:

  • einen Antrag für eine Hilfe stellen
  • einen Vertrag für das Kind machen
  • beim Arzt etwas für das Kind entscheiden

Dann sagt das Gericht:
Jemand muss die Sachen für das Kind machen.
Dann bekommt das Kind einen Ergänzungs-Pfleger.
Der Ergänzungs-Pfleger ist eine Person.
Die Person kümmert sich nur um die Sachen,
die die Eltern nicht selber machen können.

Haben Sie noch Fragen?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter. 

Sie können uns anrufen: 
08 21 – 31 02 22 79

Oder Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse: 
Gabriele.Wiedemann@LRA-a.bayern.de

Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers
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