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Unterhalts-Vorschuss

Unterhalts-Vorschuss ist Geld für ein Kind.

Die Eltern von einem Kind leben nicht zusammen.
Ein Eltern-Teil kümmert sich um das Kind.
Der andere Eltern-Teil muss Unterhalt für das Kind bezahlen.
Unterhalt ist Geld für das Kind. 

Manchmal bezahlt der andere Eltern-Teil aber keinen Unterhalt.
Oder er bezahlt zu wenig Unterhalt.
Dann kann das Kind Geld vom Jugend-Amt bekommen.
Das Geld heißt: Unterhalts-Vorschuss.


Wann bekommt ein Kind Unterhalts-Vorschuss?
Das regelt ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Unterhalts-Vorschuss-Gesetz. 
In dem Gesetz steht:

  • Das Kind muss jünger als 12 Jahre alt sein.
  • Das Kind muss bei einem Eltern-Teil wohnen.
    Der Eltern-Teil darf nicht verheiratet sein.
    Der Eltern-Teil darf nicht mehr mit dem Vater 
    oder mit der Mutter von dem Kind zusammen leben.
    Der Eltern-Teil kann geschieden sein.
    Oder er kann verwitwet sein.
    Das heißt: 
    Der Ehe-Partner von dem Eltern-Teil ist gestorben.
  • Das Kind bekommt keinen Unterhalt vom anderen Eltern-Teil.
    Oder es bekommt nicht regelmäßig Unterhalt.

Ein Eltern-Teil von dem Kind ist gestorben?
Dann bekommt das Kind vielleicht Geld von einer Versicherung.
Das Geld heißt: Waisen-Geld.
Das Waisen-Geld ist gleich hoch 
oder höher als der Unterhalts-Vorschuss?
Dann bekommt das Kind keinen Unterhalts-Vorschuss.

Manchmal bekommen auch ältere Kinder Unterhalts-Vorschuss.
Bis sie 18 Jahre alt sind.
Dafür gibt es Voraussetzungen.
Die Voraussetzungen stehen im Gesetz:

  • Das Kind lebt bei einem Eltern-Teil.
    Der Eltern-Teil verdient mindestens 600 Euro im Monat.
  • Das Kind bekommt keine Hilfe von der Grund-Sicherung.
    Grund-Sicherung ist Geld für Menschen ohne Arbeit.

Das Kind bekommt Grund-Sicherung?
Aber mit dem Unterhalts-Vorschuss 
braucht das Kind keine Grund-Sicherung mehr?
Dann kann es Unterhalts-Vorschuss bekommen.


Wie bekommt Ihr Kind Unterhalts-Vorschuss?
Sie müssen einen Antrag stellen.
Den Antrag für Unterhalts-Vorschuss finden Sie hier.

Haben Sie noch Fragen?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter. 

Sie können uns anrufen: 
08 21 – 31 02 26 23

Oder Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse: 
unterhaltsvorschuss@LRA-a.bayern.de

Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers
© Landratsamt Augsburg, Team Inklusion, Regina Mayer