Unterhalts-Vorschuss
Unterhalts-Vorschuss ist Geld für ein Kind.
Die Eltern von einem Kind leben nicht zusammen.
Ein Eltern-Teil kümmert sich um das Kind.
Der andere Eltern-Teil muss Unterhalt für das Kind bezahlen.
Unterhalt ist Geld für das Kind.
Manchmal bezahlt der andere Eltern-Teil aber keinen Unterhalt.
Oder er bezahlt zu wenig Unterhalt.
Dann kann das Kind Geld vom Jugend-Amt bekommen.
Das Geld heißt: Unterhalts-Vorschuss.
Wann bekommt ein Kind Unterhalts-Vorschuss?
Das regelt ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Unterhalts-Vorschuss-Gesetz.
In dem Gesetz steht:
- Das Kind muss jünger als 12 Jahre alt sein.
- Das Kind muss bei einem Eltern-Teil wohnen.
Der Eltern-Teil darf nicht verheiratet sein.
Der Eltern-Teil darf nicht mehr mit dem Vater
oder mit der Mutter von dem Kind zusammen leben.
Der Eltern-Teil kann geschieden sein.
Oder er kann verwitwet sein.
Das heißt:
Der Ehe-Partner von dem Eltern-Teil ist gestorben. - Das Kind bekommt keinen Unterhalt vom anderen Eltern-Teil.
Oder es bekommt nicht regelmäßig Unterhalt.
Ein Eltern-Teil von dem Kind ist gestorben?
Dann bekommt das Kind vielleicht Geld von einer Versicherung.
Das Geld heißt: Waisen-Geld.
Das Waisen-Geld ist gleich hoch
oder höher als der Unterhalts-Vorschuss?
Dann bekommt das Kind keinen Unterhalts-Vorschuss.
Manchmal bekommen auch ältere Kinder Unterhalts-Vorschuss.
Bis sie 18 Jahre alt sind.
Dafür gibt es Voraussetzungen.
Die Voraussetzungen stehen im Gesetz:
- Das Kind lebt bei einem Eltern-Teil.
Der Eltern-Teil verdient mindestens 600 Euro im Monat. - Das Kind bekommt keine Hilfe von der Grund-Sicherung.
Grund-Sicherung ist Geld für Menschen ohne Arbeit.
Das Kind bekommt Grund-Sicherung?
Aber mit dem Unterhalts-Vorschuss
braucht das Kind keine Grund-Sicherung mehr?
Dann kann es Unterhalts-Vorschuss bekommen.
Wie bekommt Ihr Kind Unterhalts-Vorschuss?
Sie müssen einen Antrag stellen.
Den Antrag für Unterhalts-Vorschuss finden Sie hier.
Haben Sie noch Fragen?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter.
Sie können uns anrufen:
08 21 – 31 02 26 23
Oder Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse:
unterhaltsvorschuss@LRA-a.bayern.de
Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers
© Landratsamt Augsburg, Team Inklusion, Regina Mayer