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Unbegleitete minder-jährige Flüchtlinge

Manche Menschen müssen aus ihrem Heimat-Land fliehen.
Weil dort Krieg ist.
Oder weil das Leben dort gefährlich ist. 
Manche Kinder und Jugendliche fliehen 
ohne ihre Eltern nach Deutschland. 
Sie sind noch nicht 18 Jahre alt.
Das Fach-Wort ist: 
unbegleitete minder-jährige Flüchtlinge.

 

Wir helfen den Kindern und Jugendlichen.
Es gibt Gesetze für die Hilfe.
Die Gesetze heißen in schwerer Sprache:

  • die UN-Kinder-Rechts-Konvention
  • das Haager Minder-jährigen Schutz-Abkommen
  • das Sozial-Gesetzbuch 8

Wie helfen wir den Kindern und Jugendlichen?
Wir helfen ihnen bei der Suche nach einem Ort zum Wohnen. 
Zum Beispiel in einer Pflege-Familie.
Oder in einem besonderen Haus für Kinder und Jugendliche.

Wir kümmern uns um die Versorgung und Betreuung.
Das heißt:

  • Dass sie genug zu Essen und zu Trinken haben.
  • Dass sie Sachen zum Anziehen haben.
  • Dass jemand für sie da ist und sie unterstützt.

Wir überlegen:
Welche Hilfen braucht das Kind oder der Jugendliche. 
Wir machen einen Hilfe-Plan.
In einem Hilfe-Plan steht:
Welche Hilfen braucht das Kind oder der Jugendliche. 
Wie lange braucht das Kind oder der Jugendliche die Hilfen?


Welche Angebote gibt es?
Es gibt stationäre Angebote.
Dort wohnen die Kinder und Jugendlichen.
Und es gibt ambulante Angebote.
Dort bleiben die Kinder und Jugendlichen 
für eine kurze Zeit am Tag.
Zum Beispiel am Nachmittag.


Wir arbeiten mit anderen Stellen zusammen
Wir stellen einen Antrag beim Familien-Gericht.
Das Familien-Gericht ist ein besonderes Gericht.
Es entscheidet:
Wer darf für das Kind oder den Jugendlichen sorgen,
wenn die Eltern nicht da sind.

Wir arbeiten mit anderen Fachstellen zusammen.
Zum Beispiel: 

  • mit den Trägern der Jugend-Hilfe.
    Träger sind Gruppen oder Vereine.
    Die Träger haben verschiedene Hilfe-Angebote.
    Zum Beispiel: Wohn-Heime oder Tages-Gruppen.
    Jugend-Hilfe heißt:
    Die Träger kümmern sich um Kinder und Jugendliche.
  • mit Flüchtlings-Organisationen:
    Organisationen sind Gruppen oder Vereine.
    Flüchtlings-Organisationen kümmern sich um Flüchtlinge. 
    Flüchtlinge sind Menschen, 
    die aus ihrem Heimat-Land fliehen.
  • mit der Ausländer-Behörde:
    Die Ausländer-Behörde ist eine Abteilung 
    im Landratsamt Augsburg.
    Sie ist zuständig für Menschen aus dem Ausland.


Unser Ziel: 
Kinder und Jugendliche aus dem Ausland
sollen sich wohl fühlen.
Sie sollen gut in Deutschland leben können.
Bis die Probleme im Heimat-Land vorbei sind.

Haben Sie noch Fragen?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter. 

Sie können uns anrufen: 
08 21 – 31 02 26 34

Oder Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse: 
Khaled.Ahmad@LRA-a.bayern.de

Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers
© Pixabay, Mohamed_hassan