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Kinder-Tages-Betreuung

Für die Betreuung von Kindern gibt es viele Angebote.
Eine gute Kinder-Betreuung ist wichtig.
Kinder sollen mit anderen Kindern zusammenkommen.
Sie sollen zusammen spielen.
Sie sollen zusammen lernen.
Sie sollen neue Freunde finden.


Fachstelle für Kinder-Tages-Einrichtungen
Die Fachstelle für Kinder-Tages-Einrichtungen 
ist eine Fachstelle im Amt für Jugend und Familie.

Die Fachstelle ist zuständig für Kinder-Tages-Einrichtungen.
Kinder-Tages-Einrichtungen sind Orte für Kinder.
Die Kinder werden dort in Gruppen betreut.

 

Welche Kinder-Tages-Einrichtungen gibt es?

Kinder-Krippe:
Das ist eine Betreuung für Kinder bis 3 Jahre.

Kinder-Garten:
Das ist eine Betreuung für Kinder ab 3 Jahren.
Die Kinder gehen in den Kinder-Garten, 
bis sie in die Schule müssen.

Haus für Kinder:
Das ist eine Betreuung für Kinder zwischen 1 Jahr und 12 Jahren.

Kinder-Hort:
Das ist eine Betreuung für Schul-Kinder bis 14 Jahre.
Die Kinder gehen nach der Schule in den Kinder-Hort.


Das sind die Aufgaben von der Fachstelle:

Wir helfen den Eltern.
Damit sie die richtige Betreuung für ihr Kind finden.

Wir beraten Städte und Gemeinden.
Damit es genügend Betreuungs-Angebote gibt.

Wir beraten Träger von Kinder-Tages-Einrichtungen.
Dem Träger gehört die Kinder-Tages-Einrichtung.
Das kann die Stadt oder die Gemeinde sein.
Oder eine Firma oder ein Verein.
Der Träger ist verantwortlich für alles:
Er ist der Chef von den Mitarbeitern.
Er kümmert sich um das Spielzeug für die Kinder.
Er kümmert sich um das Essen für die Kinder.


Wir beraten die Mitarbeiter 
von den Kinder-Tages-Einrichtungen.
Zum Beispiel bei Fragen zu den Gesetzen.
Oder bei Fragen zur Erziehung.


Wir kontrollieren alle Kinder-Tages-Einrichtungen.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Bayerisches Kinder-Bildungs- und Betreuungs-Gesetz.
Die kurze Form ist: BayKiBiG.
Im Gesetz stehen Regeln.
Diese Regeln sind wichtig für eine Kinder-Tages-Einrichtung.


Wir machen die Betriebs-Erlaubnis.
Das bedeutet:
Jemand will eine Kinder-Tages-Einrichtung machen.
Dafür braucht er von uns eine Erlaubnis.
Erst dann darf er die Kinder-Tages-Einrichtung machen. 


Downloads (nicht in Leichter Sprache)

Haben Sie noch Fragen?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter. 

Sie können uns anrufen:
08 21 – 31 02 20 25

Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse: 
kindertagesstaetten@remove-this.LRA-a.bayern.de 

Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers
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