Jugend und Bildung
Der Fach-Bereich Jugend und Bildung
ist eine Fach-Stelle im Amt für Jugend und Familie.
Der Fach-Bereich Jugend und Bildung hilft jungen Menschen.
Die jungen Menschen sollen selbstständig werden.
Sie sollen Verantwortung für sich selbst übernehmen können.
Und sie sollen gut mit anderen Menschen zusammenleben können.
Unsere Aufgaben:
Kommunale Jugend-Arbeit
Jungen Menschen soll es in ihrer Gemeinde gut gehen.
Dafür gibt es die Jugend-Arbeit.
Wir schauen:
Gibt es genug Angebote in den Gemeinden?
Sind die Angebote an den richtigen Orten?
Fehlt noch etwas für junge Menschen?
Zur Jugend-Arbeit gehören zum Beispiel:
- Kostenlose Treffpunkte für junge Menschen
- Angebote für die Freizeit
- Möglichkeiten zum Mit-Entscheiden
Zum Beispiel ein Jugend-Rat in der Gemeinde.
Ein Jugend-Rat ist eine Gruppe von jungen Menschen.
Der Jugend-Rat schaut: - Was wünschen sich junge Menschen in der Gemeinde?
- Was kann die Gemeinde besser machen?
Angebote an Schulen
Es gibt Angebote in den Schulen im Landkreis.
Die Angebote heißen:
- Jugend-Arbeit an Schulen
- Jugend-Sozial-Arbeit an Schulen
Dafür arbeiten Fach-Personen in den Schulen.
Die Fach-Personen haben ein Büro in der Schule.
Die Kinder und Jugendlichen können dort
mit den Fach-Personen reden.
Ordnungsrechtlicher Jugend-Schutz
Jugend-Schutz bedeutet:
Alle jungen Menschen sollen sicher sein.
Sie sollen nicht in Gefahr kommen.
Die Regeln für den Jugend-Schutz stehen im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Jugend-Schutz-Gesetz.
Die Regeln nennt man:
Ordnungsrechtlicher Jugend-Schutz.
Der ordnungsrechtliche Jugend-Schutz schaut:
Halten alle die Regeln vom Gesetz ein?
Das heißt:
- Erwachsene müssen sich an das Gesetz halten
- Firmen müssen sich an das Gesetz halten.
- Veranstalter müssen sich an das Gesetz halten
Veranstalter sind Gruppen oder Menschen.
Sie planen und organisieren Feste oder Veranstaltungen.
Erzieherischer Jugend-Schutz
Erzieherischer Jugend-Schutz heißt:
Kinder und Jugendliche sollen lernen:
Wie kann ich mich selber schützen?
Sie lernen zum Beispiel:
- Wie verhalte ich mich im Internet.
- Wie kann ich Nein sagen.
- Wo kann ich Hilfe holen.
Erwachsene helfen dabei.
Zum Beispiel:
- Eltern
- Lehrer
- Sozialarbeiter.
Sie sprechen mit Kindern über Gefahren.
Sie zeigen wie man Probleme löst.
Jugend-Hilfe im Straf-Verfahren
Wir beraten junge Menschen im Straf-Verfahren.
Straf-Verfahren heißt:
Jemand hat eine Straftat gemacht.
Deshalb muss er vor Gericht.
Das Gericht entscheidet:
Ob der junge Mensch eine Strafe bekommt.
Wir beraten die jungen Menschen.
Und wir begleiten sie zu dem Termin beim Gericht.
Hier sind noch mehr Infos
zur Jugend-Hilfe im Straf-Verfahren.
Bildungs-Büro
Wir kümmern uns um Bildung im Landkreis Augsburg.
- Wir geben Infos über Bildungs-Angebote.
- Wir helfen beim Deutsch-Lernen.
- Wir beraten Erwachsene zum Thema Bildung.
Die Bildung im Landkreis Augsburg soll gut sein.
Hier sind noch mehr Infos zum Bildungs-Büro.
Jugend-Berufs-Agentur
Die Jugend-Berufs-Agentur hilft jungen Menschen bis 25 Jahren.
Die Hilfe ist kostenlos.
Die Jugend-Berufs-Agentur unterstützt junge Menschen:
- wenn sie sich für einen Beruf entscheiden sollen.
- wenn sie nach einem Ausbildungs-Platz suchen.
- wenn sie eine Arbeits-Stelle suchen.
Die Jugend-Berufs-Agentur gibt Tipps.
Die Beratung schaut auf die Wünsche von den jungen Menschen.
Und sie schaut auf die Ziele von den jungen Menschen.
Bei Jugend-Berufs-Agentur arbeiten drei Stellen zusammen:
- das Amt für Jugend und Familie
- die Agentur für Arbeit Augsburg
- das Job-Center Augsburger Land.
Haben Sie noch Fragen?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter.
Sie können uns anrufen:
08 21 – 31 02 23 30
Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse:
doris.stuhlmiller@remove-this.LRA-a.bayern.de
Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers