Jugend-Hilfe im Straf-Verfahren
Was ist die Jugend-Hilfe im Straf-Verfahren?
Die Jugend-Hilfe im Straf-Verfahren
ist eine Aufgabe vom Jugendamt.
Das steht im Gesetz.
Die Gesetze heißen:
- Sozial-Gesetz-Buch 8
Das ist das Kinder- und Jugend-Hilfe-Gesetz. - Jugend-Gerichts-Gesetz
Man sagt auch: Jugend-Gerichts-Hilfe.
Ein junger Mensch hat eine Straf-Tat gemacht?
Dann sagt die Polizei das dem Jugendamt.
Das Jugendamt hilft den jungen Menschen.
Die jungen Menschen sollen sich gut entwickeln können.
Sie sollen in der Gesellschaft gut leben können.
Und sie sollen keine weiteren Straftaten machen.
Die nächsten Seiten sind für junge Menschen.
Wir haben deshalb die Infos in Du-Form geschrieben.
Was machen wir?
Wir beraten dich und deine Eltern.
Wir reden mit dir.
So können wir sehen:
- Wie bist du?
- Wie ist dein Leben?
Vielleicht hast du Probleme.
Zum Beispiel:
- mit deiner Familie
- in der Schule
- in der Ausbildung
- mit deiner Wohnung
- mit einer Sucht
Wir wollen dir helfen.
Wir suchen zusammen mit dir nach einer Lösung.
Wir reden mit dir über die Straf-Tat.
Wir wollen wissen:
Warum hast du die Straf-Tat gemacht?
Und wir wollen dir helfen.
Du sollst die Straf-Tat wieder gut machen können.
Wir erklären dir:
- So läuft ein Jugend-Straf-Verfahren ab.
- Das kann bei einem Jugend-Straf-Verfahren passieren.
Wir gehen mit dir zum Jugend-Gericht.
Wir machen einen Bericht für das Jugend-Gericht.
Wir sagen dem Richter:
- Wie ist deine Familie?
- Wie ist deine Schule?
- Was machst du in deiner Freizeit?
- Was interessiert dich?
Wichtig:
- Du kannst immer mit uns reden.
Vor dem Straf-Verfahren.
Während dem Straf-Verfahren.
Und nach dem Straf-Verfahren. - Du kannst unser Angebot nutzen.
Du musst es aber nicht nutzen.
Das ist deine Entscheidung. - Wir suchen nicht nach der Straf-Tat!
Das machen die Polizei und die Staats-Anwaltschaft.
Wann werden wir tätig?
Die Polizei oder die Staats-Anwaltschaft denken:
Du hast eine Straf-Tat gemacht.
Dann sagt die Polizei das dem Jugendamt.
Wie geht es dann weiter?
Es kommt darauf an:
Wie alt warst du bei der Straf-Tat?
Ab 18 Jahren
Du bist schon 18 Jahre alt?
Aber noch nicht 21 Jahre alt?
Dann sagt das Gesetz:
Du bist kein Jugendlicher mehr.
Aber vielleicht auch noch kein Erwachsener.
Es gibt zwei Straf-Gesetze:
Ein Gesetz gilt für Jugendliche.
Ein Gesetz gilt für Erwachsene.
Der Richter entscheidet:
Welches Gesetz soll gelten.
Die Jugend-Gerichts-Hilfe hilft
dem Richter bei der Entscheidung.
Hast du noch Fragen?
Dann helfen wir dir gerne weiter.
Du kannst uns anrufen:
08 21 31 02 – 27 82
Du kannst uns auch eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse:
Andreas.Knapp@remove-this.LRA-a.bayern.de
Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers
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