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Individual-Begleitung

Schul-Begleitung

Manche Kinder und Jugendliche
haben eine seelische Behinderung.
Das heißt:
Die Kinder und Jugendlichen 
haben Probleme mit ihren Gefühlen.
Die Kinder und Jugendlichen können deshalb 
nicht gut in der Schule mitmachen.
Sie können zum Beispiel:

  • nicht gut lernen
  • nicht gut mit anderen Menschen zusammen sein.

Deshalb sollen die Kinder und Jugendlichen Hilfe bekommen. 

Das steht im Gesetz: 
In Paragraf 35 a Absatz 1 vom Sozialgesetzbuch 8. 
Die Hilfe heißt: Individual-Begleitung.
Das spricht man so: In-di-vi-du-al-Begleitung.
Das ist ein anderes Wort für Schul-Begleitung.

Die Schul-Begleitung ist eine erwachsene Person.
Die Person geht mit einem Kind 
oder einem Jugendlichen in die Schule.
Sie hilft dem Kind oder dem Jugendlichen in der Schule.


Was macht die Schul-Begleitung?

Hilfe im Unterricht:
Die Schul-Begleitung hilft beim Lernen in der Schule.
Und sie hilft bei anderen Sachen in der Schule.
Zum Beispiel:
Beim Sport machen oder bei einem Ausflug.

Kontakte zu anderen:
Das Kind oder der Jugendliche soll gut
mit anderen Kindern zusammen sein können.
Die Kinder sollen zusammen reden.
Und sie sollen zusammen spielen.
Die Schul-Begleitung hilft dabei.

Persönliche Assistenz:
Persönliche Assistenz bedeutet:  
Die Schul-Begleitung hilft bei persönlichen Sachen.
Zum Beispiel:
Wie kommt das Kind oder der Jugendliche
von einem Ort zum anderen Ort?
Wie kann das Kind oder der Jugendliche
mit anderen Menschen reden?

Förderung der Selbstständigkeit:
Das bedeutet: 
Das Kind oder der Jugendliche soll auch Dinge alleine machen.
Das ist manchmal schwierig.
Aber man kann es lernen.
Die Schul-Begleitung hilft dabei.

Haben Sie noch Fragen?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter. 

Sie können uns anrufen: 
08 21 – 31 02 39 24

Oder Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse: 
FalleingangIB@LRA-a.bayern.de

Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers
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