Individual-Begleitung
Schul-Begleitung
Manche Kinder und Jugendliche
haben eine seelische Behinderung.
Das heißt:
Die Kinder und Jugendlichen
haben Probleme mit ihren Gefühlen.
Die Kinder und Jugendlichen können deshalb
nicht gut in der Schule mitmachen.
Sie können zum Beispiel:
- nicht gut lernen
- nicht gut mit anderen Menschen zusammen sein.
Deshalb sollen die Kinder und Jugendlichen Hilfe bekommen.
Das steht im Gesetz:
In Paragraf 35 a Absatz 1 vom Sozialgesetzbuch 8.
Die Hilfe heißt: Individual-Begleitung.
Das spricht man so: In-di-vi-du-al-Begleitung.
Das ist ein anderes Wort für Schul-Begleitung.
Die Schul-Begleitung ist eine erwachsene Person.
Die Person geht mit einem Kind
oder einem Jugendlichen in die Schule.
Sie hilft dem Kind oder dem Jugendlichen in der Schule.
Haben Sie noch Fragen?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter.
Sie können uns anrufen:
08 21 – 31 02 39 24
Oder Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse:
FalleingangIB@LRA-a.bayern.de
Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers
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