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Beurkundungs-Stelle

Die Beurkundungs-Stelle ist eine Fach-Stelle
beim Amt für Jugend und Familie. 
Die Beurkundungs-Stelle darf Urkunden machen.

Eine Urkunde ist ein wichtiges Dokument.
Eine Urkunde zeigt: 
Etwas ist offiziell passiert.
Es ist wahr.

Eine Urkunde bekommt man zum Beispiel:

  • bei einer Geburt
    Das ist eine Geburts-Urkunde
  • wenn man heiratet.
    Das ist eine Heirats-Urkunde.


Die Beurkundungs-Stelle darf wichtige Urkunden für Ihr Kind machen:

Vaterschafts-Anerkennung
Mit dieser Urkunde kann ein Vater sagen:
Das ist mein Kind. 


Zustimmung zur Vaterschafts-Anerkennung
Mit dieser Urkunde sagt die Mutter:
Die Urkunde vom Vater stimmt.
Er ist wirklich der Vater von dem Kind.


Sorge-Erklärung
In der Sorge-Erklärung steht:
Mutter und Vater wollen sich gemeinsam um das Kind kümmern.
Sie haben beide das Sorge-Recht für das Kind.


Unterhalts-Urkunde
In der Urkunde steht:
So viel Unterhalt muss ein Eltern-Teil für das Kind bezahlen.


Sie wollen eine Urkunde bei der Beurkundungs-Stelle machen?
Dann brauchen wir Unterlagen von Ihnen.


Für die Vaterschafts-Anerkennung 
und für die Zustimmung zur Vaterschafts-Anerkennung
brauchen wir diese Unterlagen von Ihnen:

  • Geburts-Urkunde von dem Kind 
  • Wenn das Kind noch nicht geboren ist:
    Im Mutter-Pass steht auf einer Seite: 
    Wann kommt das Kind wahrscheinlich auf die Welt.
    Wir brauchen eine Kopie von der Seite.
  • Personal-Ausweis oder einen anderen Ausweis 
    In dem Ausweis muss Ihre Adresse stehen.
    In Ihrem Ausweis steht nicht Ihre Adresse?
    Dann müssen Sie uns Ihre Adresse sagen.
  • Sie müssen uns Ihren Familien-Stand sagen.
    Das heißt zum Beispiel:
    Sind Sie verheiratet oder sind Sie nicht verheiratet?

Wir brauchen auch Ihre Telefon-Nummer.
Damit wir einen Termin ausmachen können.
Bitte sagen Sie uns auch Ihre E-Mail-Adresse.
Und die E-Mail-Adresse von dem anderen Eltern-Teil.

Bitte schicken Sie uns alle Unterlagen als E-Mail. 

Das ist unsere E-Mail-Adresse:
beurkundungsstelle@remove-this.LRA-a.bayern.de

Wir prüfen Ihre Unterlagen.
Dann rufen wir Sie an.
Und machen einen Termin mit Ihnen aus.


Für die Sorge-Erklärung
brauchen wir diese Unterlagen von Ihnen:

  • Geburts-Urkunde von dem Kind
  • Wenn das Kind noch nicht geboren ist:
    Im Mutter-Pass steht auf einer Seite:
    Wann kommt das Kind wahrscheinlich auf die Welt.
    Wir brauchen eine Kopie von der Seite.
  • Eine beglaubigte Kopie von der Vaterschafts-Anerkennung.
    Beglaubigt heißt:
    Eine Behörde macht einen Stempel auf die Kopie.
    Der Stempel zeigt:
    In der Kopie steht das gleiche wie in der Urkunde.
    Die Kopie ist richtig.
  • Personal-Ausweis oder einen anderen Ausweis 
    In dem Ausweis muss Ihre Adresse stehen.
    In Ihrem Ausweis steht nicht Ihre Adresse?
    Dann müssen Sie uns Ihre Adresse sagen.
  • Sie müssen uns Ihren Familien-Stand sagen.
    Das heißt zum Beispiel:
    Sind Sie verheiratet oder sind Sie nicht verheiratet?

Wir brauchen auch Ihre Telefon-Nummer.
Damit wir einen Termin ausmachen können. 

Bitte sagen Sie uns auch Ihre E-Mail-Adresse.
Und die E-Mail-Adresse von dem anderen Eltern-Teil.

Bitte schicken Sie uns alle Unterlagen als E-Mail.

Das ist unsere E-Mail-Adresse:
beurkundungsstelle@remove-this.LRA-a.bayern.de

Wir prüfen Ihre Unterlagen.
Dann rufen wir Sie an.
Und machen einen Termin mit Ihnen aus.


Für eine Unterhalts-Urkunde
brauchen wir diese Unterlagen von Ihnen:

  • Geburts-Urkunde von dem Kind
  • Urkunde von der Vaterschafts-Anerkennung
  • Sie müssen uns Ihren Familien-Stand sagen.
    Das heißt zum Beispiel:
    Sind Sie verheiratet oder sind Sie nicht verheiratet?
  • Sie müssen uns auch sagen:
    Was sind Sie von Beruf.

Wir brauchen außerdem ein Dokument mit diesen Infos:

  • Wie viel Unterhalt muss der Eltern-Teil zahlen.
  • Ab wann muss der Eltern-Teil bezahlen.
    Das Dokument muss vom anderen Eltern-Teil sein.
    Oder von einem Rechtsanwalt.
    Oder vom Jugend-Amt.

Sie haben schon einmal eine Unterhalts-Urkunde gemacht?
Dann bringen Sie bitte die alte Urkunde mit.

Wir brauchen Ihre Telefon-Nummer.
Damit wir einen Termin ausmachen können. 

Bitte schicken Sie uns alle Unterlagen als E-Mail.

Das ist unsere E-Mail-Adresse:
beurkundungsstelle@remove-this.LRA-a.bayern.de

Wir prüfen Ihre Unterlagen.
Dann rufen wir Sie an.
Und machen einen Termin mit Ihnen aus.


Einen Dolmetscher mitbringen
Sie wollen eine Urkunde machen?
Aber Sie sprechen nicht gut deutsch?
Dann bringen Sie bitte einen Dolmetscher mit.
Ein Dolmetscher ist eine Person.
Die Person spricht Ihre Sprache.
Sie kann von deutsch in Ihre Sprache übersetzen.
Und umgekehrt.

 

Wichtig:
Die Person darf nicht mit Ihnen verwandt sein.
Sie darf auch nicht mit Ihnen verschwägert sein.
Verschwägert heißt:
Die Person darf nicht mit einem Bruder 
oder mit einer Schwester von Ihnen verheiratet sein.
Und sie darf auch nicht 
mit dem anderen Eltern-Teil verschwägert sein.
Das heißt:
Sie darf nicht mit einem Bruder oder mit einer Schwester
von dem anderen Eltern-Teil verheiratet sein.

Die Person muss uns ein Foto von ihrem Ausweis schicken.
In dem Ausweis muss die Adresse von der Person stehen.
Die Adresse steht nicht im Ausweis?
Dann müssen Sie uns die Adresse sagen.
Das ist unsere E-Mail-Adresse:
beurkundungsstelle@remove-this.LRA-a.bayern.de


Nachweis über das Sorge-Recht von der Mutter
Sie haben alleine das Sorge-Recht für Ihr Kind?
Und Sie brauchen einen Nachweis darüber?
Zum Beispiel:

  • Für die Anmeldung in einer Schule
  • Für ein Konto bei der Bank

Dann müssen Sie einen Antrag stellen.

Wir brauchen Unterlagen von Ihnen:

  • Antrag für den Nachweis über das Sorge-Recht
  • Geburts-Urkunde von dem Kind
  • Urkunde von der Vaterschafts-Anerkennung
  • Kopie vom Ausweis von der Mutter

Bitte schicken Sie uns alle Unterlagen als E-Mail. 

Das ist unsere E-Mail-Adresse:
beurkundungsstelle@remove-this.LRA-a.bayern.de

 

Haben Sie noch Fragen?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter. 

Sie können uns anrufen: 
08 21 – 31 02 29 43

Oder Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse: 
beurkundungsstelle@LRA-a.bayern.de

Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers
© Landratsamt Augsburg, Team Inklusion, Regina Mayer
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