Adoption
Wann macht man eine Adoption?
Ein Kind hat leibliche Eltern.
Die leiblichen Eltern haben das Kind geboren.
Das heißt:
- Die leibliche Mutter hat das Kind zur Welt gebracht.
- Der leibliche Vater hat das Kind gezeugt.
Manchmal können sich die leiblichen Eltern
nicht um ihr Kind kümmern.
Oder sie wollen sich nicht um ihr Kind kümmern.
Dann sagt das Familien-Gericht:
Das Kind bekommt neue Eltern.
Die neuen Eltern heißen: Adoptiv-Eltern.
- Sie möchten ein Kind adoptieren?
Wir schauen:
Sind Sie dafür geeignet? - Wir machen das Adoptions-Verfahren.
Das heißt:
Ein Kind braucht neue Eltern?
Wir suchen passende Eltern für das Kind. - Sie wollen ein Kind aus dem Ausland adoptieren?
Wir beraten Sie dazu. - Sie sind selber als Kind adoptiert worden?
Und Sie suchen jetzt Ihre leiblichen Eltern?
Wir helfen Ihnen dabei.
Nach einer Adoption:
Wir begleiten die leiblichen Eltern auch nach der Adoption.
Wenn die Eltern das möchten.
Und wir begleiten auch die Adoptiv-Eltern.
Besondere Adoptions-Verfahren:
Verwandten-Adoption
Verwandten-Adoption bedeutet:
Ein Kind wird von Verwandten adoptiert.
Verwandte sind zum Beispiel:
- Oma oder Opa
- Tante oder Onkel
- Erwachsene Geschwister
- Andere Familien-Mitglieder
Sie wollen ein Kind adoptieren,
das mit Ihnen verwandt ist?
Zum Beispiel:
- Weil die leiblichen Eltern gestorben sind?
- Weil die leiblichen Eltern sich
nicht um das Kind kümmern können?
Dann beraten wir Sie dazu.
Stief-Eltern-Adoption
Stief-Eltern heißt:
Eine Person ist mit einem Eltern-Teil von dem Kind verheiratet.
Zum Beispiel:
Ein Mann ist mit der Mutter von dem Kind verheiratet.
Oder er lebt schon lange
mit der Mutter und dem Kind zusammen.
Dann ist der Mann der Stief-Vater von dem Kind.
Sie sind der Stief-Vater von einem Kind?
Oder Sie sind die Stief-Mutter von einem Kind?
Und Sie wollen das Kind adoptieren?
Dann beraten wir Sie gerne.
Wir beraten Sie kostenlos.
Das heißt:
Sie müssen nichts bezahlen.
Weitere Infos
Sie wollen weitere Infos?
Dann können Sie diese Internet-Seiten anschauen.
- Bayerisches Landes-Jugend-Amt
- BAER
Das ist die kurze Form für:
Bayerischer Erziehungs-Ratgeber - Schwanger in Bayern
Manche Infos auf diesen Internet-Seiten
sind in Leichter Sprache.
Aber nicht alle Infos sind in Leichter Sprache.
Haben Sie noch Fragen?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter.
Sie können uns anrufen:
08 21 – 31 02 23 24
Oder Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse:
Brigitte.Graus@LRA-a.bayern.de
Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers