Soziale Leistungen
Bürgergeld
Manche Menschen können arbeiten.
Aber sie brauchen trotzdem Hilfe.
Diese Menschen bekommen Bürger-Geld.
Bürger-Geld ist zum Beispiel für Menschen, die keine Arbeit haben.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch 2.
Die kurze Form ist: SGB 2.
Diese Menschen bekommen keine Grundsicherung:
Asyl-Bewerber bekommen keine Grundsicherung.
Asyl-Bewerber sind Menschen aus einem anderen Land,
die in Deutschland leben.
Manche Menschen haben in den letzten 10 Jahren
nicht gut auf Ihr Geld aufgepasst.
Sie bekommen auch keine Grundsicherung.
Hilfen für die Gesundheit
Manche Menschen haben keine Kranken-Versicherung
Diese Menschen sollen trotzdem Hilfe
für ihre Gesundheit bekommen.
Die Hilfen zur Gesundheit sind:
Haben Sie noch Fragen?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter.
Sie können uns anrufen:
08 21 – 31 02 24 67
Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse: sozialhilfe@remove-this.LRA-a.bayern.de
Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers
© JSCHKA Kommunikationsdesign I www.jschka.de (Quelle: Bilder zur Verfügung gestellt von der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen Rheinland-Pfalz e.V. mit freundlicher Unterstützung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland)