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Heim-Aufsicht (FQA)

Die Heim-Aufsicht ist eine Fachstelle
im Landratsamt Augsburg.
Die Heim-Aufsicht heißt eigentlich:
Fachstelle für Pflege- und Behinderten-Einrichtungen,
Qualitäts-Entwicklung und Aufsicht.
Die Abkürzung dafür ist: FQA
Man spricht die Buchstaben einzeln aus: F Q A
In diesem Text sagen wir aber: Heim-Aufsicht.


Was macht die Heim-Aufsicht?
Wir besuchen

  • Wohn-Einrichtungen für alte Menschen und
  • Wohn-Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Wir schauen:
Arbeiten die Einrichtungen gut?

Wir sprechen mit

  • den Bewohnern von der Einrichtung
  • den Mitarbeitern von der Einrichtung

Wir wollen von den Bewohnern 
und von den Mitarbeitern wissen:

  • Sind Sie mit der Einrichtung zufrieden?
  • Oder finden Sie etwas nicht gut?

Manchmal machen wir für unseren Besuch 
einen Termin aus.
Aber oft besuchen wir Einrichtungen auch ohne Termin.


Diese Einrichtungen im Landkreis Augsburg besuchen wir:
Die FQA überprüft 4 verschiedene Einrichtungen:

Stationäre Einrichtungen für alte Menschen
Das sind zum Beispiel: Alten-Heime 
Stationär bedeutet: 
Die Menschen wohnen in der Einrichtung.
In der Einrichtung gibt es Mitarbeiter.
Die Mitarbeiter betreuen und pflegen die Menschen.


Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
Das sind zum Beispiel:
Wohnheime für Menschen mit Behinderung
Die Menschen wohnen in der Einrichtung.
In der Einrichtung gibt es Mitarbeiter.
Die Mitarbeiter betreuen die Menschen
Weil sie Hilfe brauchen und nicht alleine leben können.


Ambulant betreute Wohn-Gemeinschaften für alte Menschen. 
Ambulant betreute Wohn-Gemeinschaft heißt: 
Sie wohnen mit anderen alten Menschen 
in einer Wohnung zusammen.
Sie sind Mieter in der Wohnung.
Die Mieter können sehr selbstständig leben.
Nur bei Bedarf 
kommt ein ambulanter Pflege-Dienst vorbei.
Jeder Mieter bekommt 
Pflege-Leistungen nach Bedarf.
Pflege-Leistungen sind zum Beispiel:

  • Hilfe bei der Medikamenten-Einnahme
  • Hilfe beim Baden


Betreute Wohn-Gruppen für Menschen mit Behinderung.
Betreute Wohn-Gruppe heißt:
Sie wohnen mit 
anderen Menschen mit Behinderung zusammen.
Mitarbeiter helfen bei Bedarf. 
Zum Beispiel beim Kochen oder beim Einkaufen.
Aber die Mitarbeiter sind nicht den ganzen Tag 
und die ganze Nacht da.

Es gibt auch ambulant betreutes Wohnen.
Aber betreute Wohn-Gruppen und 
ambulant betreutes Wohnen sind nicht das Gleiche.
Betreute Wohn-Gruppen 
werden von der Heim-Aufsicht überprüft.
Und ambulant betreutes Wohnen 
wird nicht von der Heim-Aufsicht überprüft.


Diese Personen beraten wir: 

  • Mitarbeiter von Einrichtungen
  • Leiter von Einrichtungen
  • Bewohner oder Mieter von Einrichtungen 
  • Angehörige von Bewohnern oder Mietern
    Angehörige können zum Beispiel sein:
    Eltern, Kinder oder andere Verwandte
  • Rechtliche Betreuer
    Diese Betreuer hat man früher auch 
    gesetzliche Betreuer genannt.
  • Bewohner-Vertretungen von Einrichtungen
    Die Bewohner-Vertretung 
    ist eine Gruppe von Bewohnern.
    Die Bewohner können diese Gruppe selbst wählen.
    Die Bewohner-Vertretung spricht dann 
    für alle Bewohner der Einrichtung.


Wir beraten zu diesen Themen:

  • Wie Sie in einer Einrichtung 
    selbst-bestimmt leben können.
  • Wie Sie persönliche Hilfen 
    in der Einrichtung bekommen.
  • Wie Sie in der Einrichtung mitbestimmen können.
  • Wie Ihre Wünsche und Interessen beachtet werden.
  • Welche Pflichten die Einrichtung hat. 


Sie können sich bei uns melden:

  • Wenn Sie Unterstützung brauchen.
  • Wenn Sie Wünsche für Ihre Einrichtung haben.
  • Wenn Sie sich informieren möchten.


Sie können sich bei uns beschweren:
Sie möchten sich über eine Einrichtung beschweren?
Weil Sie nicht zufrieden sind?
Oder weil Sie denken: 
Die Einrichtung macht etwas falsch?
Dann können Sie uns das sagen.


So können Sie uns erreichen: 

Das ist unsere Adresse:
Landratsamt Augsburg 
Heimaufsicht / FQA 
Prinzregentenplatz 4 
86150 Augsburg

Sie können uns auch anrufen:       
08 21 – 31 02 26 75

Oder Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse:
FQA@remove-this.LRA-a.bayern.de 


Sie können sich anonym 
über eine Einrichtung beschweren.
Anonym spricht man so: A no nüm
Anonym bedeutet: 
Wir sagen niemandem Ihren Namen. 
Sie möchten anonym bleiben?
Dann müssen Sie uns das sagen.


Sie können sich auch bei anderen Stellen beschweren:
Patienten- und Pflege-Beauftragter
Es gibt einen Patienten- und Pflege-Beauftragten für Bayern.
Er ist zuständig für

  • Patienten und ihre Angehörigen
  • Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen
  • Pflegekräfte und Mitarbeiter von Einrichtungen

Der Beauftragte heißt: Thomas Zöller

Sie können ihn anrufen:
0 89 – 95 41 45 951

Oder Sie können ihm eine E-Mail schreiben.
Das ist seine E-Mail-Adresse:
patientenbeauftragter@remove-this.stmgp-bayern.de

Er hat auch eine Internet-Seite.
Auf der Internet-Seite finden Sie noch mehr Infos.
Die Internet-Seite ist in Leichter Sprache:
https://www.patientenportal.bayern.de/leichte-sprache/


Pflege-SOS
Sie können sich auch beim Pflege-SOS beschweren.
Man spricht die Buchstaben einzeln aus: S O S
Der Pflege-SOS ist für ganz Bayern zuständig. 

Sie können beim Pflege-SOS anrufen:
09 621 – 96 69 660

Oder Sie können eine E-Mail schreiben.
Das ist die E-Mail-Adresse:
pflege-sos@remove-this.lfp.bayern.de

Es gibt eine Internet-Seite.
Auf der Internet-Seite finden Sie noch mehr Infos.
Manche Infos sind in Leichter Sprache.
Aber nicht alle Infos sind in Leichter Sprache.
https://www.lfp.bayern.de/sospflege/

Haben Sie noch Fragen?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter. 

Sie können uns anrufen: 
08 21 – 31 02 26 75

Oder Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse:
FQA@remove-this.LRA-a.bayern.de 

Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers
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