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Bildung und Teilhabe

Manche Familien bekommen Geld vom Staat.
Zum Beispiel:

  • Wohn-Geld
  • Kinder-Zuschlag
    Sie verdienen genug Geld für sich selber?
    Aber Sie verdienen nicht genug Geld für Ihre Kinder?
    Dann können Kinder-Zuschlag bekommen.
  • Geld für Asyl-Bewerber
  • Sozial-Hilfe
  • Bürger-Geld


Kinder oder Jugendliche aus diesen Familien
können auch Geld bekommen:

  • für den Kindergarten
  • für die Schule
  • für die Freizeit

Die Kinder und Jugendlichen müssen aber
jünger als 18 oder 25 Jahre alt sein. 
Und sie dürfen kein Geld für eine Ausbildung bekommen.

Für diese Sachen können Sie Geld bekommen:


Geld für Ausflüge und Klassen-Fahrten
Die Kinder können an Tages-Ausflügen mitfahren.
Und die Kinder können an Klassen-Fahrten mitfahren.
Auch wenn sie mehrere Tage dauern.
Das gilt auch für Kinder in Kitas. 
Kita ist eine Abkürzung für Kinder-Tages-Stätte. 
Zum Beispiel ein Kinder-Garten.
Das gilt auch für Kinder in Kinder-Tagespflege.


Geld für Schulsachen
Schüler und Schülerinnen bekommen Geld 
für Sachen für die Schule.
Sie bekommen einen festgelegten Betrag.
Das Geld können sie ausgeben.
Zum Beispiel für eine Schul-Tasche oder für Stifte.


Geld für das Mittag-Essen in der Kita oder in der Schule
Sie müssen Geld für das Mittag-Essen 
in einer Kita bezahlen.
Oder Sie müssen für das Mittag-Essen 
in der Schule Geld bezahlen. 
Dann kann die Kita oder die Schule das Geld 
von uns bekommen. 


Hilfe beim Lernen
Manche Schüler und Schülerinnen brauchen 
mehr Hilfe beim Lernen. 
Dafür gibt es Angebote. 
Dann hilft jemand beim Lernen.
Das kostet Geld.
Wir bezahlen das Lern-Angebot.


Geld für die Freizeit
Kinder und Jugendliche sollen 
auch andere Sachen machen können. 
Dafür bekommen sie 15 Euro im Monat.
Das Geld ist für verschiedene Angebote.

Zum Beispiel:

  • Sport
  • Musik-Unterricht
  • Mal-Unterricht
  • Zelt-Lager in den Ferien

Das Geld wird direkt an den Verein bezahlt.


Sie müssen immer einen Antrag machen. 
Bitte benutzen Sie dafür die Unterlagen von uns.


Sie bekommen Bürger-Geld?
Dann müssen Sie einen Antrag beim Job-Center machen:
Jobcenter Augsburg-Land
Hermanstraße 11
86150 Augsburg


Sie bekommen 
Sozial-Hilfe, Wohn-Geld oder Kinder-Zuschlag?
Dann müssen Sie einen Antrag 
beim Landratsamt Augsburg machen:
Landratsamt Augsburg
Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg


Sie bekommen Geld für Asyl-Bewerber?
Dann finden Sie hier weitere Infos:
Asyl-Bewerber 

Haben Sie noch Fragen?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter.

Sie können uns anrufen:
08 21 – 31 02 24 67

Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse: 
bildung-teilhabe@remove-this.LRA-a.bayern.de

Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers
© JSCHKA Kommunikationsdesign I www.jschka.de (Quelle: Bilder zur Verfügung gestellt von der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen Rheinland-Pfalz e.V. mit freundlicher Unterstützung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland)
© Landratsamt Augsburg, Team Inklusion, Regina Mayer
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