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Vorsorge-Möglichkeiten

Viele Menschen können selber für sich entscheiden. 
Sie sind gesund.
Es geht ihnen gut.
Sie können sich um ihre Sachen kümmern. 

Aber vielleicht passiert etwas.
Zum Beispiel:

  • Sie haben einen Unfall.
  • Sie werden krank.
  • Sie werden alt.

Dann können sie sich vielleicht nicht mehr
um ihre Sachen kümmern.
Und sie können nicht mehr selber für sich entscheiden.

Deshalb sollen Sie sich schon jetzt überlegen:

  • Wer soll sich dann um meine Sachen kümmern?
  • Wer soll dann für mich Entscheidungen treffen?

Sie können dafür eine Person bestimmen.
Das heißt: 
Sie müssen sagen:
Diese Person darf mich vertreten.

Dazu gibt es 3 Möglichkeiten:

  • Eine Vorsorge-Vollmacht
  • Eine Betreuungs-Verfügung
  • Eine Patienten-Verfügung


Vorsorge-Vollmacht
Die Vorsorge-Vollmacht ist eine schriftliche Erlaubnis.
Die Vorsorge-Vollmacht können Sie selbst ausfüllen. 
Hier tragen Sie eine Vertrauens-Person ein. 
Mit der Vorsorge-Vollmacht 
darf Ihre Vertrauens-Person Aufgaben für Sie machen.
Wichtig ist:
Sie müssen dieser Person wirklich vertrauen können.
Sie müssen sich sicher sein:
Meine Vertrauens-Person wird die Aufgaben gut machen.
Ihre Vertrauens-Person wird nicht 
vom Betreuungs-Gericht beaufsichtigt.


Betreuungs-Verfügung
Die Betreuungs-Verfügung ist ein Schreiben.
Die Betreuungs-Verfügung können Sie selbst ausfüllen.
Hier tragen Sie auch eine Vertrauens-Person ein.
Falls Sie eine rechtliche Betreuung benötigen:
Dann wird Ihre Vertrauens-Person 
vom Gericht zu Ihrem Betreuer bestimmt.
Hat das Gericht Ihre Vertrauens-Person 
zu Ihrem Betreuer bestimmt?
Dann beaufsichtigt das Gericht Ihre Vertrauens-Person.
So kann Ihre Vertrauens-Person als Betreuer 
keinen Fehler machen.


Patienten-Verfügung
Die Patienten-Verfügung ist ein Schreiben.
Die Patienten-Verfügung können Sie selbst ausfüllen.
Hier tragen Sie ein: 
Wie Sie der Arzt behandeln soll,
wenn Sie sterben werden. 
Oder mit wem der Arzt reden soll.
Die Patienten-Verfügung hilft dem Arzt.
Wenn sie selber nicht mehr mit ihm reden können.

 

Wir beglaubigen Ihre Unterschrift.
Beglaubigen heißt:
Sie unterschreiben etwas.
Und wir bestätigen: 
Das ist wirklich Ihre Unterschrift.
Das Schreiben ist also echt.
Das geht für Vorsorge-Vollmachten.
Und das geht für Betreuungs-Verfügungen.
Bei Patienten-Verfügungen geht das nicht.


Kosten:
Die Beglaubigung kostet 10 Euro.

Sie wollen Ihre Unterschrift beglaubigen lassen?
Dann machen Sie bitte einen Termin bei uns aus.

Sie können uns anrufen: 
08 21 – 31 02 25 01

Oder Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse: 
betreuung@remove-this.LRA-a.bayern.de

Sie wollen weitere Infos?
Dann schauen Sie in unsere Broschüre.   

Haben Sie noch Fragen?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter.

Sie können uns anrufen: 
08 21 – 31 02 25 01

Oder Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse: 
betreuung@remove-this.LRA-a.bayern.de

Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers
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