Bescheinigung für abgeschlossene Wohnungen
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Wohnungs-Eigentums-Gesetz.
Die kurze Form ist: WEG.
Genau steht es in Paragraf 3 Absatz 3.
Die Bescheinigung ist immer für ein ganzes Grundstück.
Auf dem Grundstück können verschiedene Gebäude sein.
Zum Beispiel:
- Garagen
- Garten-Häuser
- Schuppen
- andere Gebäude
Es müssen alle Gebäude auf der Bescheinigung stehen.
Das steht auch im Gesetz.
In Paragraf 7 Absatz 4 und Paragraf 3 Absatz 2 vom WEG.
Dauer-Wohn-Recht
Vielleicht will jemand
ein Dauer-Wohn-Recht für eine Wohnung haben.
Das heißt:
Die Person darf für immer in der Wohnung wohnen.
Dafür braucht die Person auch eine Bescheinigung.
Das steht im Gesetz.
In Paragraf 32 vom WEG.
Für die Bescheinigung muss man nur
einen Plan von der Wohnung zeigen.
Das Dauer-Wohn-Recht steht im Grund-Buch.
Das Grund-Buch ist eine Liste beim Amtsgericht.
Im Grund-Buch stehen alle Grundstücke.
Und wem die Grundstücke gehören.
Im Grund-Buch steht dann auch:
Für diese Wohnung gibt es ein Dauer-Wohn-Recht.
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© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers