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Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG ist ein Gesetz.
In dem Gesetz steht:
Sie wollen in Ihrem Beruf eine Fortbildung machen? 
Dann können Sie Geld dafür bekommen.
Dazu sagt man: Förderung für die Aufstiegs-Fortbildung.
Die kurze Form ist: Aufstiegs-BAföG.

Das Aufstiegs-BAföG ist ein Gesetz.
In dem Gesetz steht:
Sie wollen in Ihrem Beruf eine Fortbildung machen? 
Dann können Sie Geld dafür bekommen.
Dazu sagt man: Förderung für die Aufstiegs-Fortbildung.
Die kurze Form ist: Aufstiegs-BAföG.

Sie wollen eine Aufstiegs-Fortbildung machen?
Eine Aufstiegs-Fortbildung ist 
eine besondere Fortbildung in Ihrem Beruf.
Sie verbessert Ihre Arbeit. 
Sie haben dann einen höheren Berufs-Abschluss. 
Zum Beispiel:
Meister, Fachwirt oder Techniker.
Sie können Geld für diese Fortbildung bekommen.

Für das Aufstiegs-BAföG müssen Sie einen Antrag stellen.
Bitte benutzen Sie dafür die Unterlagen von uns.

Diese Unterlagen brauchen wir immer von Ihnen: 

Sie haben eine Prüfung gemacht?
Dann haben Sie ein Prüfungs-Zeugnis.
Bitte geben Sie uns eine Kopie von dem Prüfungs-Zeugnis.    

Oder:

Sie haben eine Ausbildung zum Handwerker gemacht?
Dann haben Sie einen Gesellen-Brief.
Der Gesellen-Brief ist eine Urkunde.
Die Urkunde bedeutet:
Sie haben Ihre Ausbildung bestanden.
Bitte geben Sie uns eine Kopie von dem Gesellen-Brief.

Sie machen eine Vollzeit-Fort-Bildung?
Das heißt: 
Sie machen die Fortbildung in einer Schule.
Sie sind dort mindestens vier ganze Tage in der Woche.

Dann brauchen wir noch mehr Infos von Ihnen: 

  • Anlage 1 zum Antrag
    Hier müssen Sie uns sagen: 
    Wie viel Sie verdienen und wie viel Geld Sie haben.
    Dazu brauchen wir auch Nachweise.
  • Sie haben eine freiwillige Krankenversicherung?
    Das heißt: 
    Sie dürfen sich privat versichern.
    Sie wollen aber lieber gesetzlich versichert sein.
    Dann brauchen wir einen Nachweis von Ihrer Versicherung.
  • Sie sind verheiratet?
    Dann müssen Sie die Anlage 2 zum Antrag ausfüllen.
    Hier müssen Sie uns auch sagen:
    Wie viel Geld Ihr Ehepartner verdient.
    Dazu brauchen wir auch Nachweise.

Tipp
Sie bekommen schon Aufstiegs-BAföG?
Und Sie wollen das Geld noch länger bekommen?
Dann können Sie einen Folge-Antrag ausfüllen. 
Nehmen Sie dann bitte Form-Blatt W - Folge-Antrag

Haben Sie noch Fragen? 
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter.

Sie können uns anrufen:
08 21 – 31 02 23 66

Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse: 
ausbildungsfoerderung@remove-this.LRA-a.bayern.de 

Sie wollen mehr Infos? 
Dann schauen Sie sich die Internetseite von Deutschland an: www.bafög.de 

Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers
© Landratsamt Augsburg, Team Inklusion, Regina Mayer