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Rote Kennzeichen

Bestimmte Firmen können rote Kennzeichen bekommen.
Zum Beispiel:
Auto-Werkstätten oder Auto-Händler.

Mit einem roten Kennzeichen darf man ein Auto fahren.
Auch wenn es noch nicht angemeldet ist.
Zum Beispiel:

  • Wenn man das Auto ausprobieren will.
  • Wenn das Auto vom Hersteller zum Auto-Händler gebracht wird.

 

Sie müssen einen Antrag stellen.
Wir brauchen Unterlagen von Ihnen. 
Bitte rufen Sie uns an: 08 21 – 31 02 33 35
Wir sagen Ihnen was wir brauchen.

Haben Sie noch Fragen?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter.

Sie können uns anrufen: 
08 21 – 31 02 33 35

Oder Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse: 
KFZ-Zulassung@remove-this.LRA-a.bayern.de

Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers
© Landratsamt Augsburg, Team Inklusion, Regina Mayer