Rote Kennzeichen
Mit einem roten Kennzeichen darf man ein Auto fahren.
Auch wenn es noch nicht angemeldet ist.
Zum Beispiel:
- Wenn man das Auto ausprobieren will.
- Wenn das Auto vom Hersteller zum Auto-Händler gebracht wird.
Haben Sie noch Fragen?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter.
Sie können uns anrufen:
08 21 – 31 02 33 35
Oder Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse:
KFZ-Zulassung@remove-this.LRA-a.bayern.de
Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers
© Landratsamt Augsburg, Team Inklusion, Regina Mayer