Anmeldung
Wir brauchen Unterlagen von Ihrem Fahrzeug:
- Zulassungs-Bescheinigung Teil 1
Das ist der Fahrzeug-Schein. - Zulassungs-Bescheinigung Teil 2
Das ist der Fahrzeug-Brief. - Elektronische Versicherungs-Bestätigung
Das ist ein Nachweis von Ihrer Versicherung.
Der Nachweis sagt: das Fahrzeug ist versichert. - Das Fahrzeug ist ganz neu?
Dann brauchen wir einen Nachweis vom Hersteller.
Dieser Nachweis heißt
EG-Übereinstimmungs-Bescheinigung.
EG ist die Abkürzung für: Europäische Gemeinschaft.
Manche Fahrzeuge brauchen keine Zulassung.
Zum Beispiel: Anhänger für Sport-Sachen
Die Fahrzeuge brauchen aber trotzdem ein Kennzeichen.
Dafür müssen Sie zu uns kommen.
Wir brauchen einen Nachweis vom Hersteller.
Dieser Nachweis heißt Betriebs-Erlaubnis.
Wir brauchen auch Unterlagen von Ihnen:
- Personal-Ausweis oder Reise-Pass
Für den Reise-Pass brauchen Sie
eine Melde-Bescheinigung.
Das ist ein Nachweis von Ihrer Gemeinde.
Auf dem Nachweis steht Ihre Adresse. - Lastschrift-Einzugs-Ermächtigung für das Finanzamt
Die Lastschrift-Einzugs-Ermächtigung ist eine Erlaubnis.
Damit sagen Sie:
Das Finanzamt darf das Geld für die Kfz-Steuer
von meinem Konto nehmen.
Die Kfz-Steuer ist eine Steuer für Autos.
Man muss die Steuer jedes Jahr bezahlen.
Das Auto gehört Ihrer Firma?
Dann brauchen wir Unterlagen von Ihrer Firma.
Bitte rufen Sie uns an: 08 21 – 31 02 33 35
Wir sagen Ihnen was wir brauchen.
Haben Sie noch Fragen?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter.
Sie können uns anrufen:
08 21 – 31 02 33 35
Oder Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse:
KFZ-Zulassung@remove-this.LRA-a.bayern.de
Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers
© Landratsamt Augsburg, Team Inklusion, Regina Mayer