Großraum-Verkehr und Schwer-Verkehr
Vielleicht ist das Fahrzeug schon ohne Ladung zu breit.
Oder das Fahrzeug ist zu hoch.
Oder das Fahrzeug ist zu schwer.
Dann brauchen Sie noch eine andere Genehmigung.
Das steht in Paragraf 70 in der
Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung.
Die Genehmigung bekommen Sie
bei der Regierung von der Oberpfalz.
Die Genehmigung müssen Sie uns zeigen.
Sie können uns die Unterlagen als E-Mail schicken.
Unsere E-Mail-Adresse ist:
schwerverkehr@remove-this.LRA-a.bayern.de
Haben Sie noch Fragen?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter.
Sie können uns anrufen:
08 21 – 31 02 27 35
Oder Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse:
schwerverkehr@remove-this.LRA-a.bayern.de
Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers
© Landratsamt Augsburg, Team Inklusion, Regina Mayer
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