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Großraum-Verkehr und Schwer-Verkehr

Manche Fahrzeuge sind sehr groß. 
Oder sie sind sehr schwer.
Sie brauchen eine besondere Erlaubnis,
damit sie auf der Straße fahren dürfen.
Das Fachwort ist: 
Großraum-Verkehr oder Schwer-Verkehr.


Sie haben eine Firma im Landkreis Augsburg? 
Oder das Fahrzeug fährt im Landkreis Augsburg los? 
Dann können Sie einen Antrag stellen.
Bitte benutzen Sie dafür den Antrag von uns.
Es gehören auch Nachweise dazu.


Vielleicht ist das Fahrzeug schon ohne Ladung zu breit.
Oder das Fahrzeug ist zu hoch.
Oder das Fahrzeug ist zu schwer.
Dann brauchen Sie noch eine andere Genehmigung. 
Das steht in Paragraf 70 in der
Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung.
Die Genehmigung bekommen Sie 
bei der Regierung von der Oberpfalz.
Die Genehmigung müssen Sie uns zeigen.


Kosten:
Der Antrag kostet Geld.
Wir sagen Ihnen, wie viel Geld Sie zahlen müssen.


Sie können uns die Unterlagen als E-Mail schicken.
Unsere E-Mail-Adresse ist:
schwerverkehr@remove-this.LRA-a.bayern.de


Sie können uns die Unterlagen auch mit der Post schicken:
Landratsamt Augsburg
Straßenverkehrs-Behörde
Tiefenbacherstraße 8
86368 Gersthofen

Haben Sie noch Fragen?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter. 

Sie können uns anrufen:
08 21 – 31 02 27 35

Oder Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse:
schwerverkehr@remove-this.LRA-a.bayern.de

Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers
© Landratsamt Augsburg, Team Inklusion, Regina Mayer
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