Besondere Erlaubnisse für den Straßen-Verkehr
Ausnahme vom Fahr-Verbot für Lastwagen
Lastwagen dürfen am Sonntag und am Feiertag
nicht fahren.
In den Sommerferien dürfen sie auch am Samstag
nicht fahren.
Die Straßen-Verkehrs-Behörde kann eine Ausnahme machen.
Dann dürfen Sie auch am Sonntag oder am Feiertag
mit dem Lastwagen fahren.
Oder an den Samstagen in den Sommerferien.
Erlaubnis zum Parken
Man darf nicht auf dem Gehweg parken.
Man darf nicht in die Fußgänger-Zone fahren.
Manchmal muss man Geld zahlen für das Parken.
Manche Menschen müssen aber trotzdem Parken.
Auch wenn es dort verboten ist.
Zum Beispiel:
- weil sie schwere Sachen dabei haben
- weil sie schnell zu alten Menschen müssen
Wer kann eine Erlaubnis zum Parken bekommen?
Sie sind Handwerker?
Sie haben einen sozialen Dienst?
Sie sind Handels-Vertreter?
Dann können Sie einen Antrag stellen.
Sie können uns die Unterlagen als E-Mail schicken.
Unsere E-Mail-Adresse ist:
strassenverkehr@remove-this.LRA-a.bayern.de
Haben Sie noch Fragen?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter.
Sie können uns anrufen:
08 21 – 31 02 27 36
Oder Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse:
strassenverkehr@remove-this.LRA-a.bayern.de
Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers
© JSCHKA Kommunikationsdesign I www.jschka.de (Quelle: Bilder zur Verfügung gestellt von der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen Rheinland-Pfalz e. V. mit freundlicher Unterstützung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland)
© Landratsamt Augsburg, Team Inklusion, Regina Mayer
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