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Baustellen an einer Straße

Manchmal muss man an einer Straße arbeiten. 
Zum Beispiel:

  • neben der Straße
  • auf der Straße
  • über der Straße an einer Brücke

Dann muss man die Straße sicher machen.
Die Autos müssen sicher fahren können.
Die Fußgänger müssen sicher laufen können.

Wer ist zuständig?
Es gibt verschiedene Straßen: 

  • Bundes-Straßen
  • Staats-Straßen
  • Kreis-Straßen

Für diese Straßen ist das Landratsamt zuständig. 

Es gibt auch Gemeinde-Straßen.
Für diese Straßen sind die Gemeinden zuständig.


Sie wollen eine Baustelle an der Straße machen?
Dann müssen Sie einen Antrag stellen.
Bitte benutzen Sie dafür die Unterlagen von uns.

Diese Unterlagen brauchen wir von Ihnen: 

  • Formular für den Antrag
  • Regel-Plan
    Der Regel-Plan zeigt: 
    So sichern Sie die Straße ab.
    Dafür gibt es Richtlinien.
    Die Richtlinien sagen, was Sie beachten müssen.
  • Lage-Plan
    Ein Lage-Plan ist eine Zeichnung vom Ort.
    Auf dem Plan müssen Sie die Baustelle einzeichnen.
  • Verkehrsschilder-Plan oder Umleitungs-Plan
    Der Plan zeigt:
    Welche Verkehrs-Schilder brauchen wir?
    Wo stehen die Verkehrs-Schilder?
    Wo müssen die Autos fahren?


Sie können uns die Unterlagen als E-Mail schicken.
Unsere E-Mail-Adresse ist:
strassenverkehr@remove-this.LRA-a.bayern.de


Sie können uns die Unterlagen auch mit der Post schicken:
Landratsamt Augsburg
Straßenverkehrs-Behörde
Tiefenbacherstraße 8
86368 Gersthofen


Kosten:
Der Antrag kostet Geld. 
Wir sagen Ihnen, wie viel Geld Sie zahlen müssen.

Haben Sie noch Fragen?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter. 

Sie können uns anrufen:
08 21 – 31 02 27 35

Oder Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse:
strassenverkehr@remove-this.LRA-a.bayern.de

Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers
© Landratsamt Augsburg, Team Inklusion, Regina Mayer
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