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Weitere Führerschein-Klassen eintragen

Die Führerschein-Klassen stehen auf dem Führerschein.
Sie zeigen: diese Fahrzeuge dürfen Sie fahren.
Sie wollen weitere Klassen in Ihren Führerschein eintragen?
Dann müssen Sie zu Ihrer Gemeinde gehen.
Oder Sie müssen zur Führerschein-Stelle in Gersthofen kommen.

Wir brauchen Unterlagen von Ihnen.

Für die Führerschein-Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T
brauchen wir diese Unterlagen von Ihnen:

  • Antrag auf weitere Führerschein-Klassen 
  • ein biometrisches Pass-Bild
    Man spricht das so: bio-metrisch.
    Das heißt: es gibt bestimmte Regeln für das Pass-Bild.
    Zum Beispiel: man darf nicht lachen.
    Das Pass-Bild muss diese Regeln einhalten. 
  • Formular für das Pass-Bild und die Unterschrift
  • Melde-Bestätigung von Ihrer Gemeinde
  • Nachweis über einen Seh-Test im Original
    Das steht in Anlage 6 Nummer 1 
    von der Fahr-Erlaubnis-Verordnung.
    Die Fahr-Erlaubnis-Verordnung ist ein Gesetz.
    Die Anlage 6 ist ein Teil von dem Gesetz.


Kosten:
Der Antrag auf weitere Führerschein-Klassen kostet Geld. 

Bei vielen Führerschein-Klassen muss man eine Probezeit machen.
Die Probezeit dauert zwei Jahre.
Sie müssen noch eine Probezeit machen?
Dann kostet der Antrag 40,80 Euro.

Sie haben vorher schon einen anderen Führerschein gemacht?
Dann haben Sie vielleicht keine zusätzliche Probezeit.
Dann kostet der Antrag 40 Euro


Für die Führerschein-Klassen C1, C1E, C und CE 
brauchen wir diese Unterlagen von Ihnen:

  • Gutachten von Ihrem Augenarzt oder Ihrer Augenärztin
    Das steht in Anlage 6 Nummer 2 
    von der Fahr-Erlaubnis-Verordnung.
    Die Fahr-Erlaubnis-Verordnung ist ein Gesetz.
    Die Anlage 6 ist ein Teil von dem Gesetz.
  • Nachweis über eine Untersuchung 
    von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin
    Das steht in Anlage 5 Nummer 1
    von der Fahr-Erlaubnis-Verordnung. 
    Die Fahr-Erlaubnis-Verordnung ist ein Gesetz.
    Die Anlage 5 ist ein Teil von dem Gesetz.
  • Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs
    Der Kurs muss 9 Unterrichts-Stunden haben.
  • Wenn Sie Berufs-Kraftfahrer sind:
    einen Nachweis über Ihre Ausbildung 
    oder Ihre Weiterbildung.


Kosten:
Der Antrag für die Führerscheinklassen C1, C1E, C und CE
kostet Geld.

Bei vielen Führerschein-Klassen 
muss man eine Probezeit machen.
Die Probezeit dauert zwei Jahre.
Sie müssen noch eine Probezeit machen?
Dann kostet der Antrag 40,80 Euro.

Sie haben vorher schon einen anderen Führerschein gemacht?
Dann haben Sie vielleicht keine zusätzliche Probezeit.
Dann kostet der Antrag 40 Euro

 

Für die Führerschein-Klassen D1, D1E, D und DE
brauchen wir diese Unterlagen von Ihnen:

  • Gutachten von Ihrem Augenarzt oder Ihrer Augenärztin
    Das steht in Anlage 6 Nummer 2 
    von der Fahr-Erlaubnis-Verordnung.
    Die Fahr-Erlaubnis-Verordnung ist ein Gesetz.
    Die Anlage 6 ist ein Teil von dem Gesetz.
  • Nachweis über eine Untersuchung 
    von einem Arzt oder einer Ärztin
    Sie können den Arzt oder die Ärztin selber aussuchen.
    Es darf aber nicht Ihr Haus-Arzt oder Ihre Haus-Ärztin sein.
    Das steht in Anlage 5 Nummer 1 
    von der Fahr-Erlaubnis-Verordnung.
  • Gutachten von einem Arzt für Arbeits-Medizin 
    oder Gutachten von 
    einer zugelassenen Begutachtungs-Stelle 
    Eine Begutachtungs-Stelle hat 
    eine besondere Erlaubnis vom Staat.
    Die Begutachtungs-Stelle darf den Fahrer untersuchen.
    Der Arzt oder die Begutachtungs-Stelle prüfen:
    - Wie gut kann der Fahrer sehen?
    - Hat der Fahrer bestimmte Krankheiten?
    - Wie gut kann der Fahrer reagieren?
  • Wie gut kann der Fahrer sich konzentrieren?
    Das steht in Anlage 5 Nummer 2 
    von der Fahr-Erlaubnis-Verordnung
  • Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs
    Der Kurs muss 9 Unterrichts-Stunden haben.
  • Führungs-Zeugnis für eine Behörde
    Das Führungs-Zeugnis ist ein Dokument.
    In dem Dokument steht:
    - Hat eine Person eine Straftat begangen?
    - Welche Strafe hat die Person bekommen?
    Das Führungs-Zeugnis müssen Sie 
    bei Ihrer Gemeinde beantragen.
  • Wenn Sie Berufs-Kraftfahrer sind:
    einen Nachweis über Ihre Ausbildung 
    oder Ihre Weiterbildung.


Kosten:
Der Antrag für die Führerscheinklassen D1, D1E, D und DE 
kostet Geld:

Bei vielen Führerschein-Klassen 
muss man eine Probezeit machen.
Die Probezeit dauert zwei Jahre.
Sie müssen noch eine Probezeit machen?
Dann kostet der Antrag 40,80 Euro.

Sie haben vorher schon einen anderen Führerschein gemacht?
Dann haben Sie vielleicht keine zusätzliche Probezeit.
Dann kostet der Antrag 40 Euro


Hinweis für die Führerschein-Klassen C, CE, D und DE:

Für diese Führerschein-Klassen muss man 21 Jahre alt sein.
Das steht im Gesetz. 
Sie sind noch nicht alt genug?
Dann können wir vielleicht eine Ausnahme machen.
Die Ausnahmen sind im Gesetz geregelt.
Wir beraten Sie gerne.

Haben Sie noch Fragen?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter.

Sie können uns anrufen:
08 21 – 31 02 33 33 

Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse: 
fahrerlaubnis@remove-this.LRA-a.bayern.de

Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers
© Landratsamt Augsburg, Team Inklusion, Regina Mayer