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Neuer Führerschein nach Wegnahme

Sie haben eine Strafe bekommen?
Und Sie mussten Ihren 
Führerschein abgeben?
Dann müssen Sie einen Antrag für 
einen neuen Führerschein stellen. 
Das geht bei Ihrer Gemeinde.
Oder bei der Führerschein-Stelle 
in Gersthofen.
Sie müssen selber kommen.

 

Für die Führerschein-Klassen AM, A1, A2, A, B, L und T 
brauchen wir diese Unterlagen von Ihnen:

  • Antrag für einen neuen Führerschein
  • ein biometrisches Pass-Bild
    Man spricht das so: bio-metrisch.
    Das heißt: es gibt bestimmte Regeln für das Pass-Bild.
    Zum Beispiel: man darf nicht lachen.
    Das Pass-Bild muss diese Regeln einhalten. 
  • Formular für das Pass-Bild und die Unterschrift
  • Nachweis über einen Seh-Test im Original
    Das steht in Anlage 6 Nummer 1 
    von der Fahr-Erlaubnis-Verordnung.
    Die Fahr-Erlaubnis-Verordnung ist ein Gesetz.
    Die Anlage 6 ist ein Teil von dem Gesetz.
  • Führungs-Zeugnis für eine Behörde
    Das Führungs-Zeugnis ist ein Dokument.
    In dem Dokument steht:
    Haben Sie eine Straftat begangen?
    Und welche Strafe haben Sie bekommen?
    Das Führungs-Zeugnis müssen Sie 
    bei Ihrer Gemeinde beantragen. 
  • Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs
    Der Kurs muss 9 Unterrichts-Stunden haben.
  • Melde-Bestätigung von Ihrer Gemeinde

 

Für die Führerschein-Klassen C1, C1E, C und CE
brauchen wir diese Unterlagen von Ihnen:

  • Antrag für einen neuen Führerschein
  • ein biometrisches Pass-Bild
    Man spricht das so: bio-metrisch.
    Das heißt: es gibt bestimmte Regeln für das Pass-Bild.
    Zum Beispiel: man darf nicht lachen.
    Das Pass-Bild muss diese Regeln einhalten. 
  • Formular für das Pass-Bild und die Unterschrift
  • Führungs-Zeugnis für eine Behörde
    Das Führungs-Zeugnis ist ein Dokument.
    In dem Dokument steht:
    Haben Sie eine Straftat begangen?
    Und welche Strafe haben Sie bekommen?
    Das Führungs-Zeugnis müssen Sie 
    bei Ihrer Gemeinde beantragen 
  • Gutachten von Ihrem Augenarzt oder Ihrer Augenärztin
    Das steht in Anlage 6 Nummer 2 
    von der Fahr-Erlaubnis-Verordnung.
    Die Fahr-Erlaubnis-Verordnung ist ein Gesetz.
    Die Anlage 6 ist ein Teil von dem Gesetz.
  • Nachweis über eine Untersuchung 
    von einem Arzt oder einer Ärztin
    Sie können den Arzt oder die Ärztin selber aussuchen.
    Es darf aber nicht Ihr Haus-Arzt oder Ihre Haus-Ärztin sein.
    Das steht in Anlage 5 Nummer 1 
    von der Fahr-Erlaubnis-Verordnung. 
  • Gutachten von einem Arzt für Arbeits-Medizin  
    oder Gutachten von einer 
    zugelassenen Begutachtungs-Stelle 
    Eine Begutachtungs-Stelle hat 
    eine besondere Erlaubnis vom Staat.
    Die Begutachtungs-Stelle darf den Fahrer untersuchen.
    Der Arzt oder die Begutachtungs-Stelle prüfen:
    Wie gut kann der Fahrer sehen?
    Hat der Fahrer bestimmte Krankheiten?
    Wie gut kann der Fahrer reagieren?
    Wie gut kann der Fahrer sich konzentrieren?
    Das steht in Anlage 5 Nummer 2 
    von der Fahr-Erlaubnis-Verordnung
  • Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs
    Der Kurs muss 9 Unterrichts-Stunden haben.
  • Wenn Sie Berufs-Kraftfahrer sind:
    einen Nachweis über Ihre Ausbildung 
    oder Ihre Weiterbildung.


Für die Führerschein-Klassen D1, D1E, D und DE
brauchen wir diese Unterlagen von Ihnen:

  • Antrag für einen neuen Führerschein
  • ein biometrisches Pass-Bild
    Man spricht das so: bio-metrisch.
    Das heißt: es gibt bestimmte Regeln für das Pass-Bild.
    Zum Beispiel: man darf nicht lachen.
    Das Pass-Bild muss diese Regeln einhalten. 
  • Formular für das Pass-Bild und die Unterschrift
  • Führungs-Zeugnis für eine Behörde
    Das Führungs-Zeugnis ist ein Dokument.
    In dem Dokument steht:
    Haben Sie eine Straftat begangen?
    Und welche Strafe haben Sie bekommen?
    Das Führungs-Zeugnis müssen Sie 
    bei Ihrer Gemeinde beantragen 
  • Gutachten von Ihrem Augenarzt oder Ihrer Augenärztin
    Das steht in Anlage 6 Nummer 2 
    von der Fahr-Erlaubnis-Verordnung.
    Die Fahr-Erlaubnis-Verordnung ist ein Gesetz.
    Die Anlage 6 ist ein Teil von dem Gesetz.
  • Nachweis über eine Untersuchung 
    von einem Arzt oder einer Ärztin
    Sie können den Arzt oder die Ärztin selber aussuchen.
    Es darf aber nicht Ihr Haus-Arzt oder Ihre Haus-Ärztin sein.
    Das steht in Anlage 5 Nummer 1 
    von der Fahr-Erlaubnis-Verordnung. 
  • Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs
    Der Kurs muss 9 Unterrichts-Stunden haben.
  • Wenn Sie Berufs-Kraftfahrer sind:
    einen Nachweis über Ihre Ausbildung 
    oder Ihre Weiterbildung.


Kosten:
Der Antrag für einen neuen Führerschein kostet Geld: 
zwischen 114,30 Euro und 185,10 Euro
Wir sagen Ihnen genau, wie viel Geld es für Sie kostet.

Haben Sie noch Fragen?

Dann helfen wir Ihnen gerne weiter.

Sie können uns anrufen: 
08 21 – 31 02 33 33 

Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse: 
fahrerlaubnis@remove-this.LRA-a.bayern.de

Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers
© Landratsamt Augsburg, Team Inklusion, Regina Mayer