Nachweis über Ihre Ausbildung oder Ihre Weiterbildung als Berufs-Kraftfahrer
Den Nachweis macht die Führerschein-Stelle.
Der Nachweis war früher die Schlüssel-Zahl 95.
Die Schlüssel-Zahl war auf dem Führerschein eingetragen.
Die Schlüssel-Zahl gibt es nicht mehr.
Ihr Führerschein gilt aber weiter bis er abläuft.
Sie brauchen den Nachweis vorher?
Dann müssen Sie einen Antrag stellen.
Der Nachweis ist jetzt eine Karte.
Sie bekommen die Karte mit der Post.
Für die Führerschein-Klassen C, C1, CE und C1E
brauchen wir diese Unterlagen von Ihnen:
- Antrag für den Nachweis als Berufs-Kraftfahrer
- ein biometrisches Pass-Bild
Man spricht das so: bio-metrisch.
Das heißt: es gibt bestimmte Regeln für das Pass-Bild.
Zum Beispiel: man darf nicht lachen.
Das Pass-Bild muss diese Regeln einhalten. - Formular für das Pass-Bild und die Unterschrift
- Kopie von Ihrem Führerschein
- Kopie von Ihrem Personal-Ausweis
Diese Unterlagen brauchen wir auch noch von Ihnen:
- Nachweis über Ihre Ausbildung oder Ihre Weiterbildung
In dem Nachweis steht:
Sie sind Berufs-Kraftfahrer.
Sie dürfen Sachen von einem Ort
zu einem anderen Ort fahren.
Zum Beispiel: Kleidung, Lebensmittel oder andere Sachen.
Achtung:
Sie haben die Ausbildung oder Weiterbildung
vor dem 1. Februar 2023 gemacht?
Dann haben Sie den Nachweis auf Papier.
Sie haben die Ausbildung oder Weiterbildung
nach dem 1. Februar 2023 gemacht?
Dann hat die Fahrschule den Nachweis
in ein Register eingetragen.
Dann kann die Führerschein-Stelle
den Nachweis über das Internet sehen.
Diese Unterlagen brauchen wir auch noch von Ihnen:
- Nachweis über andere besondere Ausbildungen
Zum Beispiel: dass Sie Tiere fahren dürfen.
Oder dass Sie gefährliche Sachen fahren dürfen.
Gefährliche Sachen sind zum Beispiel Giftstoffe oder Gas.
Für die Führerschein-Klassen D, D1, DE und D1E
brauchen wir diese Unterlagen von Ihnen:
- Antrag für den Nachweis als Berufs-Kraftfahrer
- ein biometrisches Pass-Bild
Man spricht das so: bio-metrisch.
Das heißt: es gibt bestimmte Regeln für das Pass-Bild.
Zum Beispiel: man darf nicht lachen.
Das Pass-Bild muss diese Regeln einhalten. - Formular für das Pass-Bild und die Unterschrift
- Kopie von Ihrem Führerschein
- Kopie von Ihrem Personal-Ausweis
Diese Unterlagen brauchen wir auch noch von Ihnen:
- Nachweis über Ihre Ausbildung oder Ihre Weiterbildung
In dem Nachweis steht:
Sie sind Berufs-Kraftfahrer.
Das bedeutet:
Sie dürfen zum Beispiel Busse fahren.
Sie dürfen Personen von einem Ort
zu einem anderen Ort fahren.
Achtung:
Sie haben die Ausbildung oder Weiterbildung
vor dem 1. Februar 2023 gemacht?
Dann haben Sie den Nachweis auf Papier.
Sie haben die Ausbildung oder Weiterbildung
nach dem 1. Februar 2023 gemacht?
Dann hat die Fahrschule den Nachweis
in ein Register eingetragen.
Dann kann die Führerschein-Stelle
den Nachweis über das Internet sehen.
Haben Sie noch Fragen?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter.
Sie können uns anrufen:
08 21 – 31 02 33 33
Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse:
fahrerlaubnis@remove-this.LRA-a.bayern.de
Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers
© Landratsamt Augsburg, Team Inklusion, Regina Mayer
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