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Gewerblicher Güterkraftverkehr

Güter-Kraftverkehr ist ein Fachwort.
Das heißt:
Eine Firma bringt Sachen mit einem Fahrzeug
von einem Ort zu einem anderen Ort.
Zum Beispiel mit einem Lastwagen.

Gewerblich bedeutet: 
Eine Person fährt für Geld 
Sachen von einem Ort zu einem anderen Ort. 
Oder eine Person fährt für eine Firma 
Sachen von einem Ort zu einem anderen Ort.
Dafür braucht die Person eine Erlaubnis.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Güter-Kraft-Verkehrs-Gesetz.

Es gibt eine nationale Erlaubnis. 
Das heißt: die Erlaubnis gilt nur in Deutschland. 
Die Erlaubnis gilt meistens für 10 Jahre.

Sie wollen Sachen in ein anderes Land fahren?
Dann brauchen Sie eine Erlaubnis für Europa.
Die Erlaubnis gilt meistens auch 10 Jahre.

Sie brauchen eine Erlaubnis?
Dann müssen Sie einen Antrag stellen. 

Für den Antrag brauchen wir Unterlagen von Ihnen.
Bitte rufen Sie uns an: 
08 21 – 31 02 33 33 

Wir sagen Ihnen dann:
Diese Unterlagen brauchen wir von Ihnen.

Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse: 
fahrerlaubnis@remove-this.LRA-a.bayern.de

Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers
© Landratsamt Augsburg, Team Inklusion, Regina Mayer
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