Führerschein umtauschen
Seit dem Jahr 2013 gibt es neue Führerscheine in Europa.
Der Führerschein ist nur noch 15 Jahre gültig.
Danach muss man den Führerschein umtauschen.
Das steht in einem Gesetz von Europa.
Das Gesetz heißt in schwieriger Sprache:
EU-Richtlinie 2006/126/EG.
Sie haben einen alten Führerschein?
Dann müssen Sie den Führerschein umtauschen.
Aber das muss nicht jeder sofort machen.
Es gibt eine Frist für den Umtausch.
Sie wollen Ihren Führerschein umtauschen?
Dann müssen Sie einen Antrag stellen.
Bitte stellen Sie den Antrag mindestens 6 Monate
vor dem Ende von der Frist.
Das sind die Fristen für den Umtausch:
Ihr Führerschein ist vor dem Jahr 1999 ausgestellt worden?
Dann ist Ihr Geburts-Jahr wichtig.
Ihr Führerschein ist im Jahr 1999 oder später
ausgestellt worden?
Dann ist das Jahr wichtig,
in dem Sie den Führerschein bekommen haben.
Für Führerscheine vor dem Jahr 1999:
| Geburts-Jahr | Frist für den Umtausch |
| 1953 oder vorher | 19. Januar 2033 |
| 1953, 1954, 1955, 1956, 1957, 1958 | 19. Januar 2022 |
| 1959, 1960, 1961, 1962, 1963, 1964 | 19. Januar 2023 |
| 1965, 1966, 1967, 1968, 1969, 1970 | 19. Januar 2024 |
| 1971, 1972, 1973, 1974, 1975, 1976, 1977, 1978, 1979, 1980, 1981, 1982, 1983, 1984, 1985, 1986, 1987, 1988, 1989, 1990, 1991, 1994, 1995, 1996, 1997, 1998 | 19. Januar 2025 |
Für Führerscheine ab dem Jahr 1999 bis zum 18. Januar 2013:
| Datum, wann der Führerschein ausgestellt wurde | Frist für den Umtausch |
| 1999, 2000, 2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002, 2003, 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005, 2006, 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Für Führerscheine ab 19. Januar 2013 gilt:
Das Datum für den Umtausch steht auf Ihrem Führerschein.
Sie haben die Frist für den Umtausch vergessen?
Dann stellen Sie bitte bald einen Antrag.
Wir brauchen Unterlagen von Ihnen:
- Antrag für den Umtausch
- ein biometrisches Pass-Bild
Man spricht das so: bio-metrisch.
Das heißt: es gibt bestimmte Regeln für das Pass-Bild.
Zum Beispiel: man darf nicht lachen.
Das Pass-Bild muss diese Regeln einhalten. - Formular für das Pass-Bild und die Unterschrift
- Kopie von Ihrem Führerschein
Bitte kopieren Sie beide Seiten von dem Führerschein. - Kopie von Ihrem Ausweis
Bitte kopieren Sie beide Seiten von dem Ausweis.
Das ist unsere Adresse:
Landratsamt Augsburg
Führerschein-Stelle
Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
Oder Sie können ihn in den Briefkasten
von der Führerschein-Stelle werfen.
Das geht in Schwabmünchen oder in Gersthofen.
So erreichen Sie die Führerschein-Stelle in Gersthofen:
Tiefenbacherstraße 8
86368 Gersthofen
So erreichen Sie die Führerschein-Stelle in Schwabmünchen:
Fuggerstraße 10
86830 Schwabmünchen
Wie bekommen Sie den neuen Führerschein?
Sie können den neuen Führerschein bei uns abholen.
Sie bekommen auch Ihren alten Führerschein zurück.
Er gilt aber nicht mehr.
Sie wollen den neuen Führerschein
lieber mit der Post bekommen?
Dann müssen Sie Ihren alten Führerschein
mit dem Antrag abgeben.
Die Post kostet 5,31 Euro.
Sie bekommen eine Rechnung.
Und Sie bekommen auch Ihren alten Führerschein zurück.
Haben Sie noch Fragen?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter.
Sie können uns anrufen:
08 21 – 31 02 33 33
Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse:
fahrerlaubnis@remove-this.LRA-a.bayern.de
Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers
© Landratsamt Augsburg, Team Inklusion, Regina Mayer