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Führerschein umtauschen

Seit dem Jahr 2013 gibt es neue Führerscheine in Europa.
Der Führerschein ist nur noch 15 Jahre gültig.
Danach muss man den Führerschein umtauschen.
Das steht in einem Gesetz von Europa.
Das Gesetz heißt in schwieriger Sprache:
EU-Richtlinie 2006/126/EG.

Sie haben einen alten Führerschein?
Dann müssen Sie den Führerschein umtauschen.
Aber das muss nicht jeder sofort machen.
Es gibt eine Frist für den Umtausch.

Sie wollen Ihren Führerschein umtauschen?
Dann müssen Sie einen Antrag stellen.
Bitte stellen Sie den Antrag mindestens 6 Monate 
vor dem Ende von der Frist.


Das sind die Fristen für den Umtausch:
Ihr Führerschein ist vor dem Jahr 1999 ausgestellt worden?
Dann ist Ihr Geburts-Jahr wichtig.

Ihr Führerschein ist im Jahr 1999 oder später 
ausgestellt worden?
Dann ist das Jahr wichtig, 
in dem Sie den Führerschein bekommen haben.

 

Für Führerscheine vor dem Jahr 1999:

Geburts-Jahr Frist für den Umtausch
1953 oder vorher 19. Januar 2033
1953, 1954, 1955, 1956, 1957, 1958 19. Januar 2022
1959, 1960, 1961, 1962, 1963, 1964 19. Januar 2023
1965, 1966, 1967, 1968, 1969, 1970 19. Januar 2024
1971, 1972, 1973, 1974, 1975, 1976, 1977, 1978, 1979, 1980, 1981, 1982, 1983, 1984, 1985, 1986, 1987, 1988, 1989, 1990, 1991, 1994, 1995, 1996, 1997, 1998 19. Januar 2025

 

Für Führerscheine ab dem Jahr 1999 bis zum 18. Januar 2013:

Datum, wann der Führerschein ausgestellt wurde Frist für den Umtausch
1999, 2000, 2001 19. Januar 2026
2002, 2003, 2004 19. Januar 2027
2005, 2006, 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033

Für Führerscheine ab 19. Januar 2013 gilt:
Das Datum für den Umtausch steht auf Ihrem Führerschein.


Sie haben die Frist für den Umtausch vergessen?
Dann stellen Sie bitte bald einen Antrag.

Wir brauchen Unterlagen von Ihnen:

  • Antrag für den Umtausch
  • ein biometrisches Pass-Bild
    Man spricht das so: bio-metrisch.
    Das heißt: es gibt bestimmte Regeln für das Pass-Bild.
    Zum Beispiel: man darf nicht lachen.
    Das Pass-Bild muss diese Regeln einhalten. 
  • Formular für das Pass-Bild und die Unterschrift
  • Kopie von Ihrem Führerschein
    Bitte kopieren Sie beide Seiten von dem Führerschein.
  • Kopie von Ihrem Ausweis 
    Bitte kopieren Sie beide Seiten von dem Ausweis.

 

Wichtig für den Umtausch:
Sie müssen nur den Führerschein umtauschen.
Sie müssen keine Prüfung machen.
Sie brauchen keine Untersuchung von einem Arzt. 

 

Kosten: 
Der Umtausch kostet 26,50 Euro


Sie können den Antrag für den Umtausch 
von Ihrem Führerschein mit der Post schicken.

Das ist unsere Adresse:
Landratsamt Augsburg
Führerschein-Stelle 
Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg

Oder Sie können ihn in den Briefkasten 
von der Führerschein-Stelle werfen. 
Das geht in Schwabmünchen oder in Gersthofen.

So erreichen Sie die Führerschein-Stelle in Gersthofen:
Tiefenbacherstraße 8
86368 Gersthofen

So erreichen Sie die Führerschein-Stelle in Schwabmünchen:
Fuggerstraße 10
86830 Schwabmünchen

 

Wie bekommen Sie den neuen Führerschein?
Sie können den neuen Führerschein bei uns abholen.
Sie bekommen auch Ihren alten Führerschein zurück.
Er gilt aber nicht mehr. 

Sie wollen den neuen Führerschein 
lieber mit der Post bekommen?
Dann müssen Sie Ihren alten Führerschein 
mit dem Antrag abgeben.
Die Post kostet 5,31 Euro.
Sie bekommen eine Rechnung.
Und Sie bekommen auch Ihren alten Führerschein zurück.

Haben Sie noch Fragen?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter.

Sie können uns anrufen:
08 21 – 31 02 33 33 

Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse: 
fahrerlaubnis@remove-this.LRA-a.bayern.de

Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers
© Landratsamt Augsburg, Team Inklusion, Regina Mayer