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Führerschein für Lastwagen und Bus verlängern

Sie haben einen Führerschein für Lastwagen oder Busse?
Sie wollen diesen Führerschein verlängern? 
Dann müssen Sie einen Antrag stellen.
Das geht bei Ihrer Gemeinde
oder bei der Führerschein-Stelle in Gersthofen.

 

Wichtig:

Stellen Sie den Antrag früh genug.
Das geht schon sechs Monate bevor der Führerschein abläuft.
Stellen Sie den Antrag bitte auf jeden Fall
spätestens drei Monate vorher.
Sonst reicht die Zeit vielleicht nicht.
Dann läuft der Führerschein ab.
Dann können wir ihn nicht mehr verlängern. 
Dann brauchen Sie einen ganz neuen Führerschein.

Wir brauchen Unterlagen von Ihnen.

Für die Führerschein-Klassen C1, C1E, C und CE 
brauchen wir diese Unterlagen von Ihnen:

  • Antrag für die Verlängerung von Ihrem Führerschein
  • ein biometrisches Pass-Bild
    Man spricht das so: bio-metrisch.
    Das heißt: es gibt bestimmte Regeln für das Pass-Bild.
    Zum Beispiel: man darf nicht lachen.
    Das Pass-Bild muss diese Regeln einhalten. 
  • Formular für das Pass-Bild und die Unterschrift
  • Kopie von Ihrem Führerschein
  • Gutachten von Ihrem Augenarzt oder Ihrer Augenärztin
    Das steht in Anlage 6 Nummer 2 
    von der Fahr-Erlaubnis-Verordnung.
    Die Fahr-Erlaubnis-Verordnung ist ein Gesetz.
    Die Anlage 6 ist ein Teil von dem Gesetz.
  • Nachweis über eine Untersuchung 
    von einem Arzt oder einer Ärztin
    Sie können den Arzt oder die Ärztin selber aussuchen.
    Es darf aber nicht Ihr Haus-Arzt oder Ihre Haus-Ärztin sein.
  • Melde-Bestätigung von Ihrer Gemeinde

 

Kosten:

Der Antrag für die Verlängerung von Ihrem Führerschein
kostet 40 Euro.

 

Für die Führerschein-Klassen D, D1, DE und D1E
brauchen wir diese Unterlagen von Ihnen:

  • Antrag für die Verlängerung von Ihrem Führerschein
  • ein biometrisches Pass-Bild
    Man spricht das so: bio-metrisch.
    Das heißt: es gibt bestimmte Regeln für das Pass-Bild.
    Zum Beispiel: man darf nicht lachen.
    Das Pass-Bild muss diese Regeln einhalten. 
  • Formular für das Pass-Bild und die Unterschrift
  • Kopie von Ihrem Führerschein
  • Gutachten von Ihrem Augenarzt oder Ihrer Augenärztin
    Das steht in Anlage 6 Nummer 2 
    von der Fahr-Erlaubnis-Verordnung.
    Die Fahr-Erlaubnis-Verordnung ist ein Gesetz.
    Die Anlage 6 ist ein Teil von dem Gesetz.
  • Nachweis über eine Untersuchung 
    von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin
    Das steht in Anlage 5 Nummer 1 
    von der Fahr-Erlaubnis-Verordnung.
  • Melde-Bestätigung von Ihrer Gemeinde
  • Führungs-Zeugnis für eine Behörde
    Das Führungs-Zeugnis ist ein Dokument.
    In dem Dokument steht:
    Haben Sie eine Straftat begangen?
    Und welche Strafe haben Sie bekommen?
    Das Führungs-Zeugnis müssen Sie 
    bei Ihrer Gemeinde beantragen 
  • Wenn Sie 50 Jahre oder älter sind:
    Gutachten von einem Arzt für Arbeits-Medizin
    oder Gutachten von einer 
    zugelassenen Begutachtungs-Stelle 
    Eine Begutachtungs-Stelle hat eine 
    besondere Erlaubnis vom Staat.
    Die Begutachtungs-Stelle darf den Fahrer untersuchen.
    Der Arzt oder die Begutachtungs-Stelle prüfen:
    Wie gut kann der Fahrer sehen?
    Hat der Fahrer bestimmte Krankheiten?
    Wie gut kann der Fahrer reagieren?
    Wie gut kann der Fahrer sich konzentrieren?
    Das steht in Anlage 5 Nummer 2 
    von der Fahr-Erlaubnis-Verordnung

 

Kosten:

Der Antrag für die Verlängerung von Ihrem Führerschein
kostet 40 Euro.

Haben Sie noch Fragen?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter. 

Sie können uns anrufen:
08 21 – 31 02 33 33 

Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse: 
fahrerlaubnis@remove-this.LRA-a.bayern.de

Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers
© Landratsamt Augsburg, Team Inklusion, Regina Mayer