Führerschein ersetzen oder ändern
Wir brauchen immer diese Unterlagen von Ihnen:
- Antrag für einen neuen Führerschein
- ein biometrisches Pass-Bild
Man spricht das so: bio-metrisch.
Das heißt: es gibt bestimmte Regeln für das Pass-Bild.
Zum Beispiel: man darf nicht lachen.
Das Pass-Bild muss diese Regeln einhalten. - Formular für das Pass-Bild und die Unterschrift
- Personal-Ausweis
Manchmal brauchen wir noch mehr Unterlagen von Ihnen:
Sie haben Ihren Führerschein verloren?
Oder Ihr Führerschein wurde gestohlen?
Dann brauchen wir einen Nachweis darüber.
Zum Beispiel die Anzeige bei der Polizei.
Sie haben die Führerschein-Klassen B96 oder B196?
Die Führerschein-Klassen stehen auf dem Führerschein.
Sie zeigen: diese Fahrzeuge dürfen Sie fahren.
B96 heißt:
Sie dürfen mit Ihrem Auto-Führerschein
auch schwerere Anhänger ziehen.
B196 heißt:
Sie dürfen mit Ihrem Auto-Führerschein
auch bestimmte Motorräder fahren.
Wir brauchen einen Nachweis
über einen Kurs in der Fahr-Schule.
Den Nachweis brauchen wir im Original.
Das steht in der Fahr-Erlaubnis-Verordnung.
Die Fahr-Erlaubnis-Verordnung ist ein Gesetz.
Die Informationen zu dem Nachweis
stehen in bestimmten Teilen von diesem Gesetz.
Dieser Teile heißen Anlage 7a und Anlage 7b.
Führerschein für Autos mit Automatik-Getriebe
in einen Führerschein für Autos mit Gang-Schaltung ändern:
Das Getriebe ist ein Teil von dem Auto.
In einem Auto mit Automatik-Getriebe gibt es zwei Fuß-Pedale.
Der Fahrer muss nur Gas geben oder bremsen.
Das Automatik-Getriebe wechselt
die Gänge von dem Auto selbst.
Das heißt:
Der Fahrer muss das nicht machen.
So kann man leichter Auto fahren.
In einem Auto mit Gang-Schaltung gibt es drei Fuß-Pedale.
Der Fahrer muss die Gänge von dem Auto selber wechseln.
Dafür braucht er das dritte Pedal und einen Schalt-Hebel.
Sie haben einen Führerschein
für Autos mit Automatik-Getriebe gemacht?
Dann steht in Ihrem Führerschein die Schlüssel-Zahl 78.
Die Schlüssel-Zahl 78 bedeutet:
Sie dürfen nur Autos mit Automatik-Getriebe fahren.
Sie möchten jetzt aber auch Autos mit Gang-Schaltung fahren?
Dann müssen Sie zusätzliche Fahrstunden
in einer Fahrschule machen.
Wir brauchen von Ihnen den Namen von der Fahrschule.
Oder wir brauchen einen Nachweis von den Fahrstunden.
Dann streichen wir die Schlüssel-Zahl 78
aus dem Führerschein.
Erst dann dürfen Sie auch mit einem Auto
mit Gang-Schaltung fahren.
Das steht in Anlage 7
von der Fahrschüler-Ausbildungs-Verordnung.
Die Fahrschüler-Ausbildungs-Verordnung ist ein Gesetz.
Die Anlage 7 ist ein Teil von dem Gesetz.
Sie wollen eine Seh-Hilfe aus dem Führerschein streichen?
Eine Seh-Hilfe ist zum Beispiel:
eine Brille oder Kontakt-Linsen.
In Ihrem Führerschein steht:
Sie nutzen eine Seh-Hilfe.
Sie brauchen diese Seh-Hilfe aber nicht mehr?
Dann brauchen wir ein Formular von Ihnen.
Das Formular finden Sie hier.
Ihr Augenarzt oder Ihre Augenärztin
muss das Formular ausfüllen.
Ihr Augenarzt muss Sie untersuchen.
Wir brauchen einen Nachweis darüber.
Das steht in Anlage 6 von der Fahr-Erlaubnis-Verordnung.
Die Fahr-Erlaubnis-Verordnung ist ein Gesetz.
Die Anlage 6 ist ein Teil von dem Gesetz.
Sie sind an den Augen operiert worden?
Dann brauchen wir einen Nachweis darüber.
Kosten:
Der neue Führerschein kostet 29,80 Euro.
Sie haben Ihren Führerschein verloren oder
er wurde gestohlen?
Dann kommt der neue Führerschein
von der Bundes-Druckerei mit der Post zu Ihnen.
Das kostet 5,31 Euro.
Sie möchten den Führerschein nicht mit der Post bekommen?
Dann sagen Sie uns das bitte.
Dann können Sie den Führerschein auch
bei der Führerschein-Stelle abholen.
Dafür müssen Sie einen Termin ausmachen.
Das können Sie über diesen Link:
Termin ausmachen
Brauchen Sie Hilfe?
Dann rufen Sie uns an: 08 21 – 31 02 33 33
Manchmal müssen Sie eine Versicherung machen.
Die Versicherung heißt: Versicherung an Eides Statt.
In dieser Versicherung steht:
Sie haben den Führerschein verloren.
Oder jemand hat den Führerschein gestohlen.
Die Info zu der Versicherung
steht in Paragraf 5 vom Straßen-Verkehrs-Gesetz.
Die Versicherung kostet 30,70 Euro.
Haben Sie noch Fragen?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter.
Sie können uns anrufen:
08 21 – 31 02 33 33
Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse:
fahrerlaubnis@remove-this.LRA-a.bayern.de
Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers
© Landratsamt Augsburg, Team Inklusion, Regina Mayer
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