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Auto-Fahren ab 17 Jahren mit Begleit-Person

Sie wollen den Auto-Führerschein machen?
Und Auto-Fahren mit einer Begleit-Person? 
Dann müssen Sie einen Antrag für einen Führerschein stellen.
Dafür müssen Sie zu Ihrer Gemeinde gehen.
Oder Sie müssen zur Führerschein-Stelle 
in Gersthofen kommen.

Wir brauchen Unterlagen von Ihnen: 

  • Antrag für den ersten Führerschein 
  • ein biometrisches Pass-Bild
    Man spricht das so: bio-metrisch.
    Das heißt: es gibt bestimmte Regeln für das Pass-Bild.
    Zum Beispiel: man darf nicht lachen.
    Das Pass-Bild muss diese Regeln einhalten. 
  • Formular für das Pass-Bild und die Unterschrift
  • Nachweis über einen Seh-Test im Original
    Das steht in Anlage 6 Nummer 1 
    von der Fahr-Erlaubnis-Verordnung.
    Die Fahr-Erlaubnis-Verordnung ist ein Gesetz.
    Die Anlage 6 ist ein Teil von dem Gesetz.
  • Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs
    Der Kurs muss 9 Unterrichts-Stunden haben.
  • Melde-Bestätigung von Ihrer Gemeinde


Wir brauchen noch mehr Unterlagen von Ihnen:

  • Antrag für das Auto-Fahren mit Begleit-Person
    Ihre Eltern müssen den Antrag auch unterschreiben. 
  • Kopie von dem Ausweis von der Begleit-Person
    Bitte kopieren Sie beide Seiten von dem Ausweis.
  • Kopie von dem Führerschein von der Begleit-Person
    Bitte kopieren Sie beide Seiten von dem Führerschein.


Wer darf Begleit-Person sein? 

  • Die Person muss 30 Jahre oder älter sein. 
  • Die Person muss selber einen Führerschein haben.
    Sie muss seit 5 Jahren oder länger Auto fahren dürfen.
    Sie muss den Führerschein immer dabei haben.
    Die Polizei darf das kontrollieren.
  • Sie darf nur einen Punkt im Fahr-Eignungs-Register haben.
    In diesem Register steht zum Beispiel:
    Wenn jemand beim Autofahren einen Fehler gemacht hat.
    Und wenn er für diesen Fehler eine Strafe zahlen muss.

Kosten:
Der Antrag für den Führerschein kostet Geld.
Es ist Ihr erster Führerschein?
Dann haben Sie eine Probezeit.
Die Probezeit dauert zwei Jahre.
Dann kostet der Antrag 40,80 Euro.

Sie haben vorher schon einen Führerschein gemacht?
Dann haben Sie vielleicht keine zusätzliche Probezeit.
Dann kostet der Antrag 40 Euro

Der Antrag für das Fahren mit Begleit-Person 
kostet zusätzlich Geld:

Sie bekommen mit 17 Jahren noch 
keinen richtigen Führerschein.
Sie bekommen nur eine Prüf-Bescheinigung.
Das ist ein Dokument.
Auf dem Dokument steht: 
Sie dürfen Auto-Fahren.
Die Prüf-Bescheinigung kostet 9,50 Euro.

Auf der Prüf-Bescheinigung 
stehen auch die Namen von den Begleit-Personen.
Jede Begleit-Person kostet 11 Euro.

Haben Sie noch Fragen?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter.

Sie können uns anrufen:
08 21 – 31 02 33 33 

Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse: 
fahrerlaubnis@remove-this.LRA-a.bayern.de

Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers
© Landratsamt Augsburg, Team Inklusion, Regina Mayer
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