Antrag auf Fahrgast-Beförderung
Sie wollen für Geld andere Menschen fahren?
Zum Beispiel:
als Taxi-Fahrer, Bus-Fahrer oder im Kranken-Wagen?
Dann müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Gemeinde stellen.
Die Gemeinde braucht Unterlagen von Ihnen:
- Gutachten von Ihrem Augenarzt oder Ihrer Augenärztin
Das steht in Anlage 6 Nummer 2
von der Fahr-Erlaubnis-Verordnung.
Die Fahr-Erlaubnis-Verordnung ist ein Gesetz.
Die Anlage 6 ist ein Teil von dem Gesetz. - Führungs-Zeugnis für eine Behörde
Das Führungs-Zeugnis ist ein Dokument.
In dem Dokument steht:
Haben Sie eine Straftat begangen?
Und welche Strafe haben Sie bekommen?
Das Führungs-Zeugnis müssen Sie
bei Ihrer Gemeinde beantragen. - Adresse von der Firma, bei der Sie als Fahrer arbeiten.
Sie stellen den Antrag auf Fahrgast-Beförderung
zum ersten Mal?
Oder Sie sind schon 60 Jahre alt oder noch älter?
Dann brauchen wir noch mehr Unterlagen von Ihnen:
- Gutachten von einem Arzt für Arbeits-Medizin
oder Gutachten von einer
zugelassenen Begutachtungs-Stelle
Eine Begutachtungs-Stelle
hat eine besondere Erlaubnis vom Staat.
Die Begutachtungs-Stelle darf den Fahrer untersuchen.
Der Arzt oder die Begutachtungs-Stelle prüfen:
Wie gut kann der Fahrer sehen?
Hat der Fahrer bestimmte Krankheiten?
Wie gut kann der Fahrer reagieren?
Wie gut kann der Fahrer sich konzentrieren?
Das steht in Anlage 5 Nummer 2
von der Fahr-Erlaubnis-Verordnung.
Sie wollen einen Kranken-Wagen fahren?
Dann brauchen wir einen Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs.
Haben Sie noch Fragen?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter.
Sie können uns anrufen:
08 21 – 31 02 33 33
Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse:
fahrerlaubnis@remove-this.LRA-a.bayern.de
Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers
© Landratsamt Augsburg, Team Inklusion, Regina Mayer