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Erklärung zur Barriere-Freiheit

Die Internet-Seite soll barrierefrei werden.
Das bedeutet:
Alle Menschen sollen die Internet-Seite gut benutzen können.

Zum Beispiel: 

  • blinde oder gehörlose Menschen 
  • Menschen, die ihre Hände oder Finger 
    nicht gut bewegen können
  • Menschen, die nicht gut lesen können

 

Regeln im Gesetz

Seit dem 23. September 2020 gibt es ein Gesetz von Europa.
Das Gesetz heißt in schwieriger Sprache:
EU-Richtlinie 2016/2102.
In dem Gesetz steht: 
Alle öffentlichen Stellen müssen 
eine Erklärung zur Barriere-Freiheit für ihre Internet-Seite haben.
Öffentliche Stellen arbeiten für den Staat.
Zum Beispiel: Ämter und Behörden
Das Landratsamt ist eine öffentliche Stelle.
Deshalb braucht das Landratsamt 
eine Erklärung zur Barriere-Freiheit.

Für die Barriere-Freiheit von Internet-Seiten gibt es Regeln.
Die Regeln stehen auch im Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung
Die Abkürzung ist: BITV 2.0

 

Wann haben wir die Erklärung geschrieben?

Die Erklärung haben wir am 6. August 2024 geschrieben.
Dafür haben wir unsere Internet-Seite geprüft.
Wir haben geschaut:
Welche Sachen sind barrierefrei.
Welche Sachen sind noch nicht barrierefrei.

 

Welche Sachen sind nicht barrierefrei?

Manche Sachen auf unserer Internet-Seite 
sind noch nicht barrierefrei.

Zum Beispiel:

  • PDF-Formulare
  • Broschüren
  • Dateien zum Herunterladen

Das wollen wir verbessern.
Die Internet-Seite soll noch mehr barrierefrei werden.
Wir arbeiten daran.
Das dauert aber noch.

 

Sie können Probleme melden

Sie können etwas auf unserer Internet-Seite 
nicht gut verstehen?
Oder Sie können unsere Internet-Seite 
nicht gut nutzen?
Dann sagen Sie uns das bitte.

Sie können uns einen Brief schreiben.
Das ist unsere Adresse:
Landratsamt Augsburg
Öffentlichkeitsarbeit
Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg

Sie können uns auch anrufen:
08 21 – 31 02 26 94

Oder Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse:
oeffentlichkeitsarbeit@remove-this.LRA-a.bayern.de

 

Sie können sich beschweren

Sie haben ein Problem mit unserer Internet-Seite?
Und Sie haben uns das Problem gesagt?
Wir haben aber keine Lösung gefunden?
Oder wir haben Ihnen gar nicht geantwortet?
Dann können Sie sich beschweren.

Die Beschwerde-Stelle heißt:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

 

Sie können der Beschwerde-Stelle einen Brief schreiben.
Das ist die Adresse:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungs-Zentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungs-Stelle für
barrierefreie Informations-Technik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

Sie können auch eine E-Mail schreiben.
Das ist die E-Mail-Adresse:
bitv@remove-this.bayern.de

Die Beschwerde-Stelle hat auch eine Internet-Seite.
Das ist die Adresse von der Internet-Seite:
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Sie können bei der Beschwerde-Stelle auch einen Antrag stellen.
Dann prüft die Beschwerde-Stelle:
Ist die Internet-Seite vom Landkreis barrierefrei.
Auf der Internet-Seite von der Beschwerde-Stelle 
gibt es einen Link zu dem Antrag.

Wichtig:
Die Beschwerde-Stelle arbeitet kostenlos.
Das heißt: Sie müssen nichts bezahlen.

Haben Sie noch Fragen? 
Dann hilft Ihnen die Pressestelle gerne weiter. 
Sie können die Pressestelle anrufen: 
08 21 – 31 02 26 98 

Sie können der Pressestelle auch eine E-Mail schreiben. 
Das ist die E-Mail-Adresse: 
oeffentlichkeitsarbeit@remove-this.LRA-a.bayern.de 

Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers
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