Erklärung zur Barriere-Freiheit
Regeln im Gesetz
Seit dem 23. September 2020 gibt es ein Gesetz von Europa.
Das Gesetz heißt in schwieriger Sprache:
EU-Richtlinie 2016/2102.
In dem Gesetz steht:
Alle öffentlichen Stellen müssen
eine Erklärung zur Barriere-Freiheit für ihre Internet-Seite haben.
Öffentliche Stellen arbeiten für den Staat.
Zum Beispiel: Ämter und Behörden
Das Landratsamt ist eine öffentliche Stelle.
Deshalb braucht das Landratsamt
eine Erklärung zur Barriere-Freiheit.
Für die Barriere-Freiheit von Internet-Seiten gibt es Regeln.
Die Regeln stehen auch im Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung
Die Abkürzung ist: BITV 2.0
Wann haben wir die Erklärung geschrieben?
Die Erklärung haben wir am 6. August 2024 geschrieben.
Dafür haben wir unsere Internet-Seite geprüft.
Wir haben geschaut:
Welche Sachen sind barrierefrei.
Welche Sachen sind noch nicht barrierefrei.
Sie können uns auch anrufen:
08 21 – 31 02 26 94
Oder Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere E-Mail-Adresse:
oeffentlichkeitsarbeit@remove-this.LRA-a.bayern.de
Sie können sich beschweren
Sie haben ein Problem mit unserer Internet-Seite?
Und Sie haben uns das Problem gesagt?
Wir haben aber keine Lösung gefunden?
Oder wir haben Ihnen gar nicht geantwortet?
Dann können Sie sich beschweren.
Die Beschwerde-Stelle heißt:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.
Sie können auch eine E-Mail schreiben.
Das ist die E-Mail-Adresse:
bitv@remove-this.bayern.de
Die Beschwerde-Stelle hat auch eine Internet-Seite.
Das ist die Adresse von der Internet-Seite:
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Haben Sie noch Fragen?
Dann hilft Ihnen die Pressestelle gerne weiter.
Sie können die Pressestelle anrufen:
08 21 – 31 02 26 98
Sie können der Pressestelle auch eine E-Mail schreiben.
Das ist die E-Mail-Adresse:
oeffentlichkeitsarbeit@remove-this.LRA-a.bayern.de
Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers
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